WWF geht gegen Falschaussagen eines Buches vor

Das Landgericht Köln hat die Entscheidung über die vom WWF beantragte einstweilige Verfügung gegen falsche Tatsachenbehauptungen des „Schwarzbuch WWF“ vertagt und gütliche Einigung empfohlen.

© WWF
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Köln - „Wir sind sehr gut vorbereitet in die Verhandlung gegangen. Der WWF hat Dokumente, Karten und Belege angeführt, die unsere Argumentation begründen“, so Marco Vollmar, Mitglied der Geschäftsführung beim WWF Deutschland.

 

WWF-Anwalt Helge Reich sagte, es sei Huismanns gutes Recht, den WWF zu kritisieren. Falschaussagen müsse man jedoch nicht hinnehmen.

 

Eine Entscheidung wird am 20. Juli getroffen. Der WWF hat zahlreiche Falschbehauptungen identifiziert. So wird behauptet, der WWF opfere große Waldflächen, solange nur ein Rest von etwa 10 Prozent der Erdoberfläche als Nationalparks erhalten bleibe. Ebenso falsch ist, für den WWF seien Sekundärwälder grundsätzlich nicht schutzwürdig, sondern lediglich Primärwälder. Nicht zutreffend ist darüber hinaus, dass der WWF sich erst nach dem AKW-Unglück von Fukushima in 2011 von der Atomenergie distanziert habe. Auch der Vorwurf, der WWF kooperiere mit Gentechnikunternehmen wie Monsanto oder Agrarkonzernen wie Wilmar, ist nicht zutreffend. Der WWF wendet sich außerdem gegen die Aussage, der WWF unterstütze die Entrechtung und Vertreibung indigener Völker aus ihren angestammten Gebieten.

 

„Das Gericht wird die vorgetragenen Argumente prüfen und einen Einigungsvorschlag unterbreiten“, so Marco Vollmar nach der Verhandlung.

 

Ziel des WWF ist es, gegen zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Buch ist letztlich eine Weiterverwertung und Aufbereitung einer TV-Produktion desselben Autors. Gegen diesen Film liegen bereits einstweilige Verfügungen vor. Hier dürfen die Sender WDR und SWR diverse Falschaussagen nicht mehr verbreiten.

 

Einen Teilerfolg konnte in einem weiteren Verfahren für eine WWF-Mitarbeiterin errungen werden. Aus dem beanstandeten Buch muss ein Interview in einer kommenden Auflage gestrichen werden. Die WWF-Mitarbeiterin darf nicht mehr zitiert werden, ihr Bild darf nicht mehr verwendet werden und ihr Name wird nicht mehr genannt. Darauf einigten sich die Umweltorganisation und der Buchautor vor dem Landgericht Köln auf Widerruf.

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WWF Presse-Team