Gericht beanstandet Elbvertiefung

Zwischenerfolg für die Elbe: Bundesverwaltungsgericht moniert Fehler der Planung und wartet Entscheidung des EuGH zur Weservertiefung ab

Tideauwald Unterelbe © Claudia Stocksieker / WWF

Die endgültige gerichtliche Entscheidung über die geplante Elbvertiefung verzögert sich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verkündete heute, dass der Planfeststellungsbeschluss an mehreren Fehlern leidet, die einzeln und in ihrer Gesamtschau zum Erfolg der Klage führen würden.

Das Gericht könne jedoch heute nicht endgültig entscheiden, sondern müsse auf eine im Frühjahr 2015 erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht warten.

BUND, NABU und WWF sehen sich durch die heutige Entscheidung in ihrer Auffassung weitgehend gestärkt: „Wir begrüßen natürlich, dass das höchste deutsche Gericht viele unserer  Kritikpunkte an der Planung bestätigt hat. Auch können wir nachvollziehen, dass die EU-Vorschriften sorgfältig geprüft und vom Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden sollen, weil die Entscheidung eine Signalwirkung für viele Flüsse hat“, so die Umweltschützer. Die im „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände vertreten die Ansicht,  dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord in ihren Planungen wichtige Vorgaben des europäischen Umweltrechts gravierend missachtet haben. „Unser Anspruch ist es, die Elbe in einen guten Zustand zu bringen, wie es das europäische Wasserrecht vorsieht. Gesprächen haben wir uns in der Vergangenheit nicht verweigert und das gilt auch für die Zukunft.“

 

Der Verlauf des gesamten Planungserfahrens seit 2007 zeige, wie nötig es sei, die deutsche Flusspolitik neu auszurichten. Alle als Bundeswasserstraße genutzten Flüsse in Deutschland sind in einem schlechten oder mäßigen ökologischen Zustand, die Elbe ist hier keine Ausnahme. Weitere Strombaumaßnahmen und Vertiefungen würden dem gesetzlichen Verbesserungsgebot entgegenstehen, denn die Mitgliedsstaaten der EU sind durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ der Gewässer wiederherzustellen.

 

Mit rund  40 Mio. Kubikmetern will die Hafenwirtschaft drei Mal  mehr Sediment aus dem Fluss baggern als bei der letzten Vertiefung im Jahr 1999.  Es besteht das Risiko, dass das Ökosystem der Elbe dann durch veränderte Strömungsverhältnisse,  erhöhten Schwebstofftransport und sinkenden Sauerstoffanteil so stark geschädigt wird wie die Ems, die bereits zum Sanierungsfall geworden ist.

 

Aus Sicht der Umweltschützer ist weiterhin eine Kooperation der drei norddeutschen Häfen die ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung. „Eine Zusammenarbeit der drei Hafenstandorte ist ein Beitrag  um den Anforderungen an die Umwelt und die Schifffahrt gleichermaßen gerecht zu werden“, so die Verbände. Es sei unverantwortbar, die Elbe und deren einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören, während im seeschifftiefen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven Kurzarbeit herrsche.

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