Akzeptabler Kompromiss in Atomkommission

WWF: Steuerzahler vor Totalausfall bewahrt

Finanzielle Absicherung des Kernenergieausstiegs © iStock / Getty Images
Finanzielle Absicherung des Kernenergieausstiegs © iStock / Getty Images

Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) hat heute ihre Empfehlungen vorgelegt. Das 19-köpfige Gremium hat im Auftrag der Bundesregierung geprüft wie Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanziell abgesichert werden können. Der WWF Deutschland war mit Regine Günther, Generaldirektorin Politik und Klima, in der Kommission vertreten. Sie beurteilt den jetzt vorliegenden Vorschlag als „akzeptablen Kompromiss, auch wenn eine stärkere finanzielle Einbindung der Betreiber wünschenswert gewesen wäre. Mit dem einstimmig vorgelegten Votum der KFK sei man ein gutes Stück vorangekommen.

 

Regine Günther betont: „Für den WWF steht die Durchsetzung des Verursacherprinzips an erster Stelle. Es gilt sicherzustellen, dass die Betreiber sich nicht ihrer Verantwortung entziehen. Es muss ausgeschlossen werden, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen bei der nuklearen Entsorgung auf den Steuerzahler abwälzen können. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation der Kernkraftbetreiber und den Bestrebungen, die Unternehmen umzubauen, besteht aber die reale Gefahr, dass die festgelegte Nachhaftung bei der Zwischen und Endlagerung ins Leere laufen könnte. Mit dem jetzt vorgelegten Kompromiss werden die Steuerzahler vor einem Totalausfall bewahrt. Die Betreiber bleiben für Stilllegung und Abriss ihrer Anlagen in der Haftung.

 

Die Kommission konnte die Versäumnisse der Vergangenheit zumindest zum Teil bereinigen. Nachhaftung funktioniert nur, wenn die Schuldner zahlungsfähig und greifbar sind. Deshalb bringt ein Fonds mehr Sicherheit, dass die Gelder in der Zukunft für die Entsorgung des nuklearen Mülls tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Aufschlag von rund 35 Prozent auf die Rückstellungen ist das Minimum, um eine Enthaftung der Unternehmen vertreten zu können.“

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WWF Presse-Team