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Der WWF-Souvenirführer 2011

Bei Zollkontrollen stecken unsere Artenschutz-Spürhunde ihre Nasen in ganz private Dinge. Sie sind dem Schmuggel geschützter Arten auf der Spur: Tieren und Pflanzen, deren Bestandteilen oder Produkten. Manchen gelten diese als Souvenirs. Doch dadurch wird die Natur ärmer. Und zum Schluss auch Sie. Denn wer illegale Souvenirs einführt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

© Thomas Macholz / WWF
© Thomas Macholz / WWF

Was Sie beim Kauf von Souvenirs beachten müssen!

Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise, welche Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geschützt sind. Denn auch für die Einfuhr erlaubter Souvenirs aus diesen Arten brauchen Sie eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes und eine CITES-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Diese müssen Sie vor den Ferien oder spätestens vor der Rückreise beantragen!

Souvenirs, die Freude machen

Helfen Sie mit, die Natur im Reiseland zu erhalten. Mit dem Kauf richtiger Souvenirs können Sie den lokalen Markt unterstützen. Das dient der Natur und den Menschen.

 

Es ist unmöglich, alle geschützten Tier- und Pflanzenarten zu kennen. Verzichten Sie daher im Zweifelsfall auf den Erwerb eines Souvenirs. Denn wer illegale Souvenirs einführt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bundesamt für Naturschutz oder an den Zoll.

  • Hier können Sie den Souvenirführer bestellen

    WWF Deutschland
    Infoservice
    Reinhardtstraße 14
    10117 Berlin

     

    Für telefonische Bestellungen
    Tel.: 030 / 311 777-700

Helfen Sie
bedrohten Arten