Sicherheit und Kontrolle
Jede Stiftung hat einen eigenen Vorstand, der vom Stifter benannt wird und anschließend alle Entscheidungen fällt. Eine separate Buchhaltung gewährleistet größtmögliche Transparenz über die Stiftungsfinanzen, und nicht zuletzt kontrolliert das Finanzamt regelmäßig, ob der Stiftungszweck tatsächlich erfüllt wird. mehr >>



