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Sicherheit und Kontrolle
Der Vorstand entscheidet
Wie das Stiftungsvermögen angelegt und die zur Projektförderung bereit stehenden Gelder verwendet werden, entscheidet der Vorstand der Stiftung. Vorstand kann der Stifter selbst sein, eine Person seines Vertrauens oder jemand, den das Stiftungszentrum Stifter für Stifter benennt. In jedem Fall ist der Vorstand verpflichtet, die jährlichen Erträge gemäß des in der Satzung verankerten Stiftungszwecks zu verwenden.
Kontrollmöglichkeiten
Damit der Stifter den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung nachvollziehen kann, hat jede Stiftung eine separate Buchhaltung. Zusätzlich wird die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsgelder vom Finanzamt bei jeder Stiftung geprüft. Rechtlich selbstständige Stiftungen werden zudem von der Stiftungsaufsicht kontrolliert.
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Tel.: 069 79144-176
Fax : 069 79144-4176
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