© Martin Harvey / WWF-Canon
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Steuervorteile für Stifter

Bis zu einer Million in zehn Jahren

Stifter können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Dabei ist es unerheblich, ob die Stiftung neu gegründet wird oder schon seit längerem besteht. Die gestiftete Summe kann flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden.

Jährlich 20 Prozent des Einkommens

Zusätzlich kann man jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen.  

Keine Erbschaftsteuer

Da gemeinnützige Stiftungen von der Steuer befreit sind, zahlen sie keine Erbschaftsteuer. Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, wird sie ihm zurück erstattet.

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