© Zig Koch / WWF
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Informationen für Zahlungspflichtige

Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft an die Umweltstiftung WWF Deutschland zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden:

Konto 244 11 604
BLZ 500 100 60
Postbank Frankfurt  

… und noch drei wichtige Hinweise

  • Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so können wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren.

  • Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.

  • Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.  

Geldauflagenkonto*

Konto 244 11 604
BLZ 500 100 60
Postbank Frankfurt.

* HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto! Spenden können Sie hier >>

Sie haben Fragen?

  • Claudia Hoffmann
    030 311 777-732
  • Nina Dohm
    030 311 777-731

Wenn Sie Überweisungsträger oder Adressaufkleber wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail.

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