
- © Zig Koch / WWF
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft an die Umweltstiftung WWF Deutschland zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden:
Konto 244 11 604
BLZ 500 100 60
Postbank Frankfurt
… und noch drei wichtige Hinweise
- Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so können wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren.
- Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
- Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Geldauflagenkonto*
Konto 244 11 604
BLZ 500 100 60
Postbank Frankfurt.
* HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto! Spenden können Sie hier >>


