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Die Biodiversitätskonvention (CBD)

Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) wurde 1992 auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Es ist das erste internationale Regelwerk, das den Schutz aller Elemente der belebten Umwelt umfasst und diesen mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen durch den Menschen verbindet.  Die CBD geht über die Inhalte früherer Umwelt- und Artenschutzabkommen -  zum Beispiel die Konvention über wandernde Tierarten (CMS) und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) – hinaus.

Seit 1992 sind dem Übereinkommen 190 Staaten und die Europäische Union beigetreten (Stand Mai 2008). Für die Bundesrepublik Deutschland trat das Übereinkommen nach der Unterzeichnung am 12. Juni 1992 in Rio de Janeiro am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen der Konvention in nationales Recht zu übertragen. 

Im November 2007 legte die Bundesregierung ihre Nationale Biodiversitätsstrategie vor. Damit kam sie 14 Jahre nach Unterzeichnung des Übereinkommens ihrer Pflicht der nationalen Umsetzung nach. Die Strategie enthält einen Katalog von rund 330 konkreten Zielen und rund 430 Maßnahmen, die sich auf die verschiedene Bereiche des Naturschutzes, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklungszusammenarbeit beziehen.

Ziele des Übereinkommens

Mit der CBD steht ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zur Verfügung, das drei Hauptziele verfolgt:

  1. Den Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und genetischer Diversität. Unter diese Rubrik fällt auch, ein weltweit repräsentatives Schutzgebietsnetz zu vervollständigen und zu finanzieren.
  2. Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Darunter versteht man, natürliche Güter, wie die Bestände von Tier- und Pflanzenarten oder die Qualität ganzer Lebensräume, so zu nutzen, dass sie in ihrem Wert und Umfang nicht abnehmen und somit zukünftigen Generationen erhalten bleiben.
  3. Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung natürlicher Ressourcen ergebenden Gewinne und Vorteile. Dieses Ziel zeigt die Bedeutung der Konvention für die Entwicklungspolitik.

Die Konvention fordert somit nicht nur den Erhalt der Artenvielfalt, sondern sie hat den Schutz der gesamten biologischen Vielfalt inklusive der genetischen Diversität und der Vielfalt und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen zum Ziel – und damit nicht weniger als die Lebensgrundlage der Menschheit. Das Übereinkommen erkennt auch an, dass die Herkunftsländer einen gerechten Ausgleich für die Nutzung ihrer biologischen Ressourcen durch Dritte erhalten sollen. Eine weitere Besonderheit der CBD ist, dass sich die Unterzeichnerstaaten nicht nur verpflichten, die Konvention im eigenen Land umzusetzen, sondern auch andere Länder (insbesondere Entwicklungsländer) beim Erhalt der Biodiversität zu unterstützen.