Ergebnisse der EU-Fischereireform

Verpasste und neue Chancen

EU-Fangflotte: Ist eine nachhaltige Meeresfischerei möglich? © WWF / Luis de Ambrosio

Mit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik der EU bestand 2002 die Chance, die Grundlagen für eine nachhaltige Meeresfischerei zu legen. Während die Vorschläge der EU-Kommission von vielen als positiv aufgenommen wurden, erhielten sie aber keine universelle Unterstützung.

Um zu einer Einigung zu kommen, wurden auf vielen Gebieten der Fischereipolitik einschneidende Kompromisse eingegangen. Dazu gehören die Flottenpolitik, der Einsatz von Subventionen und die Einführung des neuen Bewirtschaftungssystems.

Neuerungen

Bewirtschaftung der Fischbestände
- Mehrjährige Erholungspläne für alle überfischte Bestände. Die Maßnahmen die in einem solchen Plan festgeschrieben werden, hängen davon ab, in wie weit sich die Minister untereinander einigen können. Die weit über ein Jahr andauernden Verhandlungen über einen Erholungsplan für den bedrohten Nordsee-Kabeljau geben einen Eindruck über die zu erwartenden Schwierigkeiten.

- Mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für alle anderen Fischbestände sind nur auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Schutz der Meeresumwelt
Voraussetzungen für Maßnahmen zur Reduzierung negativer Einflüsse der Fischerei auf die Meersumwelt sind geschaffen worden.

Abbau der Überkapazität
Eine maximale Obergrenze für die Größe der Fischereiflotte eines jeden Mitgliedslands wurde vereinbart. Durch diese neue Flottenpolitik soll dem Kapazitätsanstieg ein Riegel vorgeschoben werden. Nur fehlt die Garantie der Kapazitätsreduzierung. Die Flotten werden nur schrumpfen, wenn dies ausdrücklich in den Bewirtschaftungsplänen festgeschrieben wird oder wenn Subventionen für den Abbau von Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Verpflichtet sind die Mitgliedsländer zu keinem von beiden.

Subventionen
- Der Bau neuer Schiffe wird seit Ende 2004 nicht mehr subventioniert.

- Für die Modernisierung von Schiffen wird es künftig nur noch Subventionen geben für Schiffe, die älter als fünf Jahre sind – im Rahmen von Qualitäts-, Sicherheits- und Hygiene-Verbesserungen und unter der Voraussetzung, dass sie nicht die Kapazität und die Fähigkeit zu fischen erhöhen. Modernisierungen an Deck eines Schiffes dürfen allerdings zu einer Erhöhung der Kapazität führen.

Extra Subventionen für den Flottenabbau
Zusätzliches Geld für die Verschrottung von Schiffen wird für den Zeitraum 2003 bis 2006 zur Verfügung gestellt. Bekommen können es die Fischer, deren Fischerei Teil eines Erholungsplans ist (z. B. für Nordsee-Kabeljau) oder der eine Reduzierung des Fischereiaufwandes von mindestens 25 Prozent vorsieht.

Verstärkte Einbeziehung von Interessensgruppen
Durch Einführung von so genannten regionalen Beratungsgremien sollen Fischer, Industrie und Verbände künftig enger in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Umweltbelange und Fischereiabkommen
Neben den drei für die Mitgliedsländer unmittelbar gesetzlich verpflichtenden Verordnungen sind vier Aktionspläne Bestandteil des Reformpaketes. Diese sind rechtlich nicht verbindlich. Die Einbindung dieser wichtigen Bestandteile der EU-Fischereipolitik in die neue Grundverordnung wäre notwendig gewesen. Die Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen birgt aber zumindest die Chance auf eine Nachbesserung der Reform in den kommenden Jahren.

Fazit
Die Reform ist weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurückgeblieben. Der Kompromiss der Fischereiminister enthält lediglich Teilerfolge. Positive Ansätze sind die mehrjährige Erholungs- und Bewirtschaftungspläne für die Fischbestände, die Anwendung des Vorsorge- und Ökosystemsansatzes, Verbesserungen bei der Kontrolle und die Einführung finanzieller Soforthilfen für das Abwracken von Fischereifahrzeugen.

Wie die dringend notwendige Reduzierung der viel zu großen EU-Fischereiflotte erreicht werden soll, ist ein Rätsel. Statt einer direkten Reduzierung wurde auf indirekte Methoden, basierend auf mehrjährige Bewirtschaftungspläne und ein verändertes Subventionssystem, gesetzt.

Erst die folgenden Jahre werden zeigen, ob soviel Freiwilligkeit – wie durch die neue Grundverordnung und die Aktionspläne eingeräumt – für die Einführung einer nachhaltigen und damit umweltverträglichen Fischerei in Europa zielführend war. In der Vergangenheit wurden solche Optionen selten genutzt.

Herausragend ist das Ende der unsinnigen Subventionierung von neuen Schiffen. In der Vergangenheit waren die Subventionen für Neubauten und Modernisierung als eine der treibenden Kräfte für die Überfischung festgestellt worden.