Die Forderungen des WWF zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

© WWF / Marek Czasnojc
© WWF / Marek Czasnojc

Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
Der WWF würde ein System bevorzugen, in dem alle Betriebsprämienzahlungen als Pauschalbeihilfen auf nationaler oder regionaler Ebene gezahlt werden. Ein solches System wäre sehr viel einfacher, gerechter und transparenter. Die Mitgliedsstaaten sollten die Auswirkungen der Rechtsvorschriften bezüglich des Übergangs hin zu einheitlichen Zahlungssätzen prüfen und angemessene flankierende Maßnahmen zur Bekämpfung eventueller Umweltbeeinträchtigungen einführen. Den Mitgliedsstaaten sollte die schrittweise Einführung einheitlicher Zahlungssätze erlaubt werden, um den Landwirten Zeit zu geben, sich auf ein neues System umzustellen.

Cross-Compliance
Die Cross-Compliance-Regelung ist ein wichtiges Politikinstrument im Streben nach nachhaltiger Land-wirtschaft und sollte beibehalten werden. Eine Erweiterung und Spezifizierung der Cross-Compliance-Anforderungen ist jedoch dringend geboten. Die Vorschriften für die „Erhaltung des guten landwirtschaft-lichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) von Cross-Compliance sollten um die Themenkomplexe „verbesserte Wasserbewirtschaftung“ und „emissionsminderndes Landmanagement“ erweitert werden und relevante Auflagen, wie zum Beispiel Gewässerrandstreifen oder Nährstoffmanagementpläne sollten festgelegt werden.

Teilweise gekoppelte Beihilfen
Der WWF unterstützt die Umstellung auf vollständig entkoppelte Beihilfen, befürwortet aber die Anwendung flankierender Maßnahmen wie z.B. eine Maßnahme im Rahmen eines überarbeiteten Artikels 69, um negativen Umweltauswirkungen entgegenzusteuern.

Höchst- und Mindestbeträge
Der WWF unterstützt die von der Kommission vorgeschlagene Einführung von Höchstbeträgen für Beihilfen und die Verwendung der eingesparten Mittel für eine neue Maßnahme im Rahmen eines überarbeiteten Artikels 69. Eine Untergrenze sollte nicht zu einer Benachteiligung ökologisch wichtiger Kleinbetriebe führen.

Flächenstilllegung bei Getreide

Der WWF unterstützt die Abschaffung der Flächenstilllegung als Maßnahme zur Angebotssteuerung und die Anwendung von Cross-Compliance, Agrarumweltmaßnahmen und/oder Maßnahmen im Rahmen eines überarbeiteten Art. 69 im Hinblick auf die Erhaltung des Umweltnutzens, den die derzeitige Regelung erbracht hat.

Milchquotenregelung
Der WWF unterstützt das schrittweise Auslaufen der Milchquotenregelung, allerdings nicht, bevor nicht für alle Mitgliedstaaten eine umfassende Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen wurde. Ferner sollten auch die sozialen Auswirkungen genau bedacht werden. Flankierende Maßnahmen zur Förderung ökologisch wichtiger Milchvieh-Betriebssysteme sollten mittels eines überarbeiteten Art. 69 aus dem Etat der 1. Säule finanziert werden.

Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt
Der WWF stimmt mit der Kommission darin überein, dass der Klimawandel, die Wasserbewirtschaftung und der Erhalt der Artenvielfalt entscheidende Herausforderungen für die Zukunft darstellen und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der WWF ist der Auffassung, dass die 2. Säule heute schon in der Lage ist, diese Herausforderungen anzugehen, sofern ihnen im Rahmen der Ländlichen Entwicklungsprogramme ausreichend Vorrang eingeräumt und die Mittelzuteilung für die 2. Säule erheblich aufgestockt wird.

Stärkung der Entwicklung des ländlichen Raums
Der WWF unterstützt eine stärkere Anhebung der Modulation als von der Kommission vorgeschlagen wird, und zwar um jährlich 4 Prozent in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013, um Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und ländliche Entwicklung bewältigen zu können. Ein Teil der so freigesetzten Mittel sollte speziell für Umweltmaßnahmen und -programme zweckbestimmt werden. Langfristig gesehen erhofft sich der WWF eine grundlegende Reform der GAP, wobei Beihilfen ausschließlich für öffentliche Güter gezahlt werden.

 

 

 

Kontakt

Matthias Meißner
Tel.: 030 311 777-220
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Tanja Dräger de Teran
Tel.: 030 311 777-242
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