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Ländliche Entwicklung
EU streicht Geld für Agrarumweltprogramme
Schon bisher fließt nur ein geringer Teil der Brüsseler Agrarausgaben in die so genannte zweite Säule, aus der unter anderem die Agrarumweltprogramme bezahlt werden: Sie machen in Deutschland gerade zehn Prozent der Gesamtzahlungen aus. Anstatt jedoch diese Mittel zu erhöhen, ist mit den EU-Finanzbeschlüssen und damit von allen EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember 2005 ihre massive Kürzung vereinbart worden. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes um bis zu 37 Prozent gekürzt werden.
Das hat enorme Folgen für eine umweltverträgliche Landwirtschaft: Im Rahmen der zweiten Säule werden Umweltleistungen der Landwirte honoriert und eine integrierte ländliche Entwicklung gefördert. Aus diesem Topf finanziert die EU unter anderem die Ausgleichszulage für Bauern in benachteiligten Gebieten, die Agrarumweltprogramme, das Management der Natura 2000-Gebiete, die Kulturlandschaftspflege sowie den Vertragsnaturschutz.
Während die Direktzahlungen der EU an die europäischen Bauern bis zum Jahr 2013 weiter anwachsen sollen (in Deutschland von 4,5 Milliarden Euro auf jährlich 5,7 Milliarden Euro), sehen die Beschlüsse der EU zur zweiten Säule drastische Kürzungen vor. Standen zwischen 2000 und 2006 noch 9,5 Milliarden Euro für die zweite Säule in Deutschland zur Verfügung, reduzieren sich diese auf 8,1 Milliarden für den gesamten Zeitraum 2007 bis 2013 (Die Modulation, d.h. die Umschichtung der Gelder von der ersten in die zweite Säule und eine Inflationsrate von zwei Prozent mit einberechnet).
Mehr Aufgaben, aber weniger Geld
Das bedeutet ein reales Minus von mindestens 12 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar und wird negative Folgen für den Natur- und Landschaftsschutz im Agrarbereich haben: Denn parallel zur Kürzung ist der Ausgabenkatalog der zweiten Säule beträchtlich gewachsen. Neu finanziert werden sollen aus diesem Block zentrale Elemente des Naturschutzes: das europaweite Netz Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie und EU-Vogelschutzgebiete), die Waldumweltprogramme sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Auch das EU-Programm LEADER für eine nachhaltige ländliche Entwicklung, das bisher aus den Strukturfonds bezahlt wurde, muss nun aus dem zusammen geschmolzenen Budget bestritten werden. Der WWF sieht dadurch die Ziele von Natur- und Artenschutz in der Landwirtschaft gefährdet.
Neue Schwerpunkte der Agrarumweltprogramme
Der WWF setzt sich für eine stärkere Fokussierung der Agrarumweltprogramme zur Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt ein. Sie müssen auf konkrete Naturschutz- und Umweltleistungen ausgerichtet werden.
Dazu zählen:
- Sicherung der Biodiversität in Äckern durch Pflanzen und Erhalten von Hecken und Blühstreifen.
- Sicherung von Streuobstwiesen und ökologisch wertvoller Teiche und Kleingewässer. Sie sind wichtige Orte des Naturschutzes.
- Sicherung von mindestens fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Biodiversität. Die Flächen sind entsprechend zu reservieren und zu bepflanzen.
- Sicherung eines artenreichen Grünlands über ziel- und erfolgsorientierte Förderprogramme.
Erforderlich ist zugleich, die bestehenden Investitionshilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe an hohe Standards in Tier-, Natur- und Umweltschutz zu koppeln. Das ist bisher nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: die wenigen Kriterien mit Bezug zu Umwelt- und Naturschutz wurden für die nächste Programmperiode größtenteils herausgenommen.
Auch für die ökologische Landwirtschaft sieht die Zukunft in Deutschland düster aus. Die meisten Bundesländer planen, die finanziellen Beihilfen für Bio-Bauern dramatisch zu reduzieren beziehungsweise ganz einzustellen. Planungssicherheit gilt offenbar nicht für Betriebe, die von der Gesellschaft gewünschte Leistungen erbringen – und das nicht nur im Umwelt- und Naturschutz: Im Vergleich zu konventionellen Betrieben schaffen ökologische Betriebe wesentlich mehr Arbeitsplätze.
Kontakt
Martina Fleckenstein
Leiterin EU-Politik, Landwirtschaft und Biomasse
Tel.: 030 311777-221
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Peter Torkler
EU-Erweiterung & Regionalpolitik
Tel.: 030 311777-263
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