- © WWF / Sabine Vielmo
Politische Instrumente
Die politische Lobbyarbeit des WWF umfasst auch das Mitwirken an internationalen Meeresschutzkonventionen, Gremien oder Konferenzen. Zu den wichtigsten gehören:
ASCOBANS
1994 wurde das Abkommen zum Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS) im Rahmen der Bonn-Konvention ratifiziert und in Kraft gesetzt. Alle drei Jahre finden Vertragsstaatenkonferenzen statt, wo Resolutionen zum Schutz der Wale verabschiedet werden. Zu den Mitgliedsländern gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Litauen, Polen und Schweden. Die Länder verpflichten sich zu den im Abkommen getroffenen Resolutionen. Das Abkommen ist zwar völkerrechtlich bindend, aber es gibt keine juristische Handhabe bei
Verstößen.
zu den Seiten von Ascobans
HELCOM
Das HELCOM-Abkommen (benannt nach der Helsinki-Kommission) ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee. Es wurde 1992 von allen Ostseeanrainerstaaten und der EU-Kommission verabschiedet und trat 2000 in Kraft. In dem Abkommen ist der Naturschutz ausdrücklich als Aufgabe verankert. HELCOM kann nur Empfehlungen aussprechen, aber keine Beschlüsse oder Richtlinien verabschieden.
Zu den Seiten von Helcom
IMO
Die internationale Schifffahrtorganisation IMO wurde 1948 als Organisation der Vereinten Nationen gegründet, um die Kooperation zwischen den Staaten auf dem Gebiet der Schifffahrt zu verbessern. Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, Verbesserung der Navigation, Ausweisung von besonders empfindliche Seegebieten fallen unter die Zuständigkeit der IMO, zu der 162 Staaten gehören.
Zu den Seiten der IMO
Internationale Nordseeschutzkonferenz
Anfang der 80er Jahre stieg bei den Nordsee-Anrainerstaaten die Sorge, dass das Ökosystem der Nordsee durch die steigende Schadstoffbelastung und chronische Ölverschmutzung irreversible Schäden davontragen könnte. Um die Nordsee wirksamer schützen zu können, wurde 1984 die 1. Internationale Nordseeschutzkonferenz in Bremen abgehalten. Als Schwerpunkte kristallisierten sich im Verlauf von sechs weiteren Ministerkonferenzen folgende Themen heraus: Schutz von marinen Arten und Lebensräumen, Fischerei, Eintrag gefährlicher und radioaktiver Stoffe, Eintrag von Nährstoffen und Eutrophierung, Verklappung von Industrieabfällen , Klärschlamm und Baggergut und ausgediente Öl- und Gasplattformen auf See.
Im Gegensatz zu anderen internationalen Meeresschutzabkommen (OSPAR-Abkommen zum Schutz des Nordostatlantik, gemeinsame EU-Fischereipolitik etc.) sind die Erklärungen der Nordsee-Umweltminister nicht rechtsverbindlich. Die INK hat sich jedoch als Vordenkerin für diese Gremien erwiesen und weltweit Maßstäbe im Meeresschutz gesetzt – wie die Anwendung des Vorsorgeprinzips oder des ganzheitlichen Ökosystemansatzes für ein Seegebiet. Die letzte INK fand 2006 statt. Die Umsetzung der Ministerbeschlüsse soll von OSPAR und EU weiter verfolgt werden.
OSPAR
Das OSPAR-Abkommen (benannr nach den Tagungsorten Oslo und Paris) ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument für den Schutz der Meeresumwelt im Nordostatlantik und in der Nordsee. Es wurde 1992 von allen Nordostatlantikstaaten und der EU-Kommission verabschiedet und trat 1998 in Kraft. Die OSPAR-Kommission berät unter anderem über Offshore-Öl- und Gasförderung, Biodiversität, Eutrophierung, radioaktive und gefährliche Stoffe oder Schifffahrt und verabschiedet Empfehlungen, Beschlüsse und Richtlinien.
Zu den Seiten von OSPAR
NEAFC
Die Nordostatlantische Fischereikommission NEAFC wurde 1982 gegründet, um Maßnahmen zu empfehlen, die eine umweltgerechte Nutzung der Fischbestände auf hoher See im Atlantischen und Arktischen Ozean garantieren. Dabei beachten die Vertragspartner EU, Island, Norwegen und Russland die Empfehlungen der Wissenschaftler von ICES, dem Internationalen Rat zur Erforschung der Meere.
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TRILATERALE WATTENMEER-KOOPERATION
1978 begannen die drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres - Dänemark, Deutschland und Niederlande -, zum Schutz des einzigartigen Gebiets zusammenzuarbeiten. In regelmäßigen Ministerkonferenzen werden seitdem gemeinsame Absichten oder Maßnahmen zum Schutz verabredet. Hierzu zählte z.B. der 1997 in Stade verabschiedete „Wattenmeerplan“. In allen drei Staaten wurde das Wattenmeer als Schutzgebiet ausgewiesen, überwiegend als Nationalpark.
Die Trilaterale Wattenmeer-Kooperation ist weltweit die am längsten funktionierende internationale Kooperation dieser Art für einen grenzüberschreitenden Naturraum.
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UNCLOS
Das UN-Seerechtsabkommen UNCLOS von 1992 regelt allgemeine Grundsätze des Seerechts, unter anderem auch zur Verhinderung der Meeresverschmutzung. Da UNCLOS nur einen Rahmencharakter hat, müssen konkrete Inhalte und Ergänzungen durch die Vertragsstaaten erfolgen.
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Kontakt
Internationales WWF-Zentrum für Meeresschutz
Tel.: 040 530200-111
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