Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Damit Touristen nicht zu Schmugglern werden: neuer WWF-Souvenirratgeber. / Zoo-Direktor Niekisch: „Lebende Tiere gehören nicht ins Reisegepäck.“ / WWF: „Kein Selfie mit der Tier-Mafia.“

WWF-Souvenirratgeber © Robert Guenther / WWF
WWF-Souvenirratgeber © Robert Guenther / WWF

Frankfurt/Berlin: Korallenschmuck, lebende Reptilien, Elfenbein-Schnitzereien oder Schlangenwein – die Naturschutzorganisation WWF und der Frankfurter Zoo warnen davor, Souvenirs von geschützten Tier- oder Pflanzenarten illegal nach Deutschland einzuführen. Vor allem während der Wintermonate, Hauptreisezeit für exotische Regionen wie Lateinamerika oder Südostasien, wird der wissentliche oder unwissentliche Arten-Schmuggel zum Problem. Damit Reisende vor Ort nicht aus Unwissenheit zum falschen Mitbringsel greifen, hat der WWF einen neuen Souvenirratgeber für die Hosentasche aufgelegt. Ein Ampel-System ordnet die verschiedenen Souvenirgruppen nach den aktuellen Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommen CITES und ermöglicht einen schnellen, unkomplizierten Überblick.

Laut Zoo und WWF ist der illegale Handel eine der größten Bedrohungen für gefährdete Arten und kann für Urlauber gravierende Konsequenzen haben. So stellte der Zoll im vergangenen Jahr über 580.000 geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren sicher. Dabei gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Touristen mit verbotenen Erinnerungstücken im Gepäck drohen Bußgelder oder sogar Haftstrafen. „Urlauber gefährden durch das Sammeln oder den Kauf von Souvenirs die Bestände bedrohter Arten, oft auch aus Unwissenheit. Der WWF will mit dem Ratgeber den Griff zum illegalen Andenken verhindern und Urlauber davor bewahren, mit der Einfuhr eine Straftat zu begehen“, erklärt Jörg-Andreas Krüger, Leiter Biodiversität und Artenschutz beim WWF Deutschland.

Doch nicht nur Produkte auch lebende Exemplare werden geschmuggelt. Allein am Frankfurter Flughafen, einem der wichtigsten Drehkreuze Europas, wurden 2015 über 3.700 Pflanzen und über 4.600 lebende Tiere beschlagnahmt. Letztere landen häufig in der Quarantänestation des Frankfurter Zoos. „Es ist erschreckend, unter welchen entsetzlichen Umständen und in was für miserablen Zuständen Tiere aufgegriffen werden. Schlangen, die in einem Postpäckchen vier Wochen von Argentinien nach Deutschland unterwegs waren, haben wir ebenso vom Zoll bekommen wie seltene mexikanische Baumschleichen, die mehr tot als lebendig im Transportkoffer sogar noch Junge geboren haben“, beklagt Zoodirektor Professor Dr. Manfred Niekisch. „Man könnte sagen, im illegalen Tierhandel gibt es nichts, was es nicht gibt.“

Auch auf Fotos mit vermeintlich gezähmten Wildtieren, wie etwa in sogenannten Tigertempeln, sollte verzichtet werden. „In vielen Anlagen in Asien können Urlauber Tiger streicheln und mit den Großkatzen für Fotos posieren. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass hinter der touristischen Fassade auch illegaler Handel mit Tigern und Tigerprodukten betrieben wird. Touristen auf der Jagd nach einem Tiger-Selfie unterstützen mit ihrem Eintritt womöglich die Wildtiermafia“, warnt WWF-Experte Krüger. Und der Zoodirektor berichtet: „Ich habe selbst mit Beruhigungsmitteln völlig zugedröhnte ausgewachsene Tiger in Thailand erlebt, wobei die fotohungrigen Touristen nicht einmal merkten, dass dem eng angeketteten Tier der Kopf hochgehalten werden musste, damit es einigermaßen wach aussah. Wir haben es hier also mit einem Problem des Artenschutzes und des Tierwohls zu tun.“

Hintergrund Illegale Souvenirs
Rund 35.000 Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Der internationale kommerzielle Handel mit ihnen ist entweder komplett verboten oder nur mit Genehmigungen erlaubt. Der WWF-Ratgeber „Der letzte Schrei“ hilft mit einem einfachen Ampelsystem: Rot heißt „Finger weg“, bei Orange sind Genehmigungen vorzuweisen, und Grün bedeutet „empfehlenswert“. Aktuelle Trends und neue gesetzliche Bestimmungen werden ebenfalls berücksichtigt: Aufgrund neuer Handelsgesetze sind „Sägen“ aus dem Oberkiefer der Sägerochen verboten und Deko-Produkte aus den meisten Palisander- und Ebenholzarten nur mit Auflagen erlaubt. Die Einfuhr lebender Vögel in die EU ist zudem aufgrund der Vogelgrippe nur noch mit einer Veterinärbescheinigung möglich. Der Import von Wildfängen ist komplett verboten.

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