Gesetzesnovelle macht noch keine guten Schutzgebiete

Bundeskabinett beschließt Neuerung beim Meeresschutz

Heike Vesper © J.Köhler / WWF
Heike Vesper © J.Köhler / WWF

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschloss. Damit soll auch die Grundlage für einen besseren Schutz der Meere gelegt werden. Hierzu erklärt Heike Vesper, Leiterin des Internationalen WWF-Zentrums für Meeresschutz in Hamburg:

 

„Der Kabinettsbeschluss ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber eine Gesetzesnovelle allein macht noch keine guten Schutzgebiete. Deutschland hinkt beim Meeresschutz weiterhin hinterher. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts könnten zwar zukünftig mehr Schutzgebiete ausgewiesen werden, die gravierenden Defizite in der konkreten Umsetzung bleiben jedoch.

 

Noch immer gilt: Wo Meeresschutz drauf steht, ist nicht immer Meeresschutz drin. Den Arten und Lebensräumen im Meer geht es trotz der Einrichtung von Schutzgebiete bisher nicht besser.

 

Die deutschen Meeresschutzgebiete müssen auch tatsächlich gegen gefährdende Nutzungen und Eingriffe geschützt sein. Der negative Einfluss des Menschen durch Fischerei, Tourismus oder Infrastrukturprojekte ist immer noch viel zu groß. Der WWF fordert daher, mindestens 50 Prozent der gesamten Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee frei von jeglicher menschlichen Nutzung zu halten. Nur dann können diese Gebiete Refugien für bedrohte Arten sein.“

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