Informationen für Zahlungspflichtige
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Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft an die Umweltstiftung WWF Deutschland zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden:
GELDAUFLAGENKONTO*
SIE HABEN FRAGEN?
Nina Dohm ist gerne für Sie da:
030 311 777-732
Wenn Sie Überweisungsträger oder Adressaufkleber wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail.
… und noch drei wichtige Hinweise
- Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so können wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren.
- Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
- Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.