Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris steht die Zielmarke für den internationalen Klimaschutz völkerrechtlich verbindlich fest: die Erderhitzung soll auf deutlich unter 2°C begrenzt werden. Das bedeutet für alle eine Anhebung des Ambitionsniveaus. Klimaneutralität der Wirtschaft und Gesellschaft, Emissionsreduktionen von mindestens minus 95 Prozent im Vergleich zu 1990 und ein beschleunigter Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger müssen Realität werden, um das Ziel von Paris zu erreichen.

Schon Anfang 2018 hat der WWF ein Klimaschutzgesetz gefordert. Wesentliche Instrumente davon haben sich etwas über ein Jahr später dann tatsächlich im ersten Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik wiedergefunden. Dieses wiederum wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 nochmals überarbeitet.

Unsere Forderungen für ein deutsches Klimaschutzgesetz

Das vom WWF Deutschland vorgeschlagene Klimaschutzgesetz legt Emissionsminderungsziele für Deutschland rechtsverbindlich und demokratisch legitimiert fest. Es stärkt den Standort Deutschland, weil es die politische Steuerung der Klimapolitik modernisiert, volkswirtschaftliche Ineffizienzen vermeidet und die Investitions- und Planungssicherheit für die Unternehmen deutlich erhöht.

Das wesentliche Instrument zur Erreichung der festgeschriebenen Klimaschutzziele soll ein Zielerreichungsplan sein. Das Klimaschutzgesetz trifft rechtsverbindlich die wesentlichen Regelungen für seine Erstellung und Implementierung.

Der Zielerreichungsplan laut Klimaschutzgesetz wird alle vier Jahre von der Bundesregierung vorgelegt und vom Bundestag verabschiedet. Seine Erstellung soll an die jeweilige Legislaturperiode gekoppelt sein.

Was soll der Zielerreichungsplan enthalten?

  • Emissionsbudgets für die jeweilige Geltungsdauer (Legislaturperiode), abgeleitet aus dem langfristigen Emissionsbudget im Klimaschutzgesetz
  • Emissionsminderungsziel für die Geltungsdauer (Legislaturperiode)
  • Sektorenziel, also Ziele für die jeweiligen volkswirtschaftlichen Sektoren – Industrie, Landwirtschaft, Verkehr, Energiewirtschaft, Private Haushalte
  • Maßnahmen zur Zielerreichung

Bei der Festlegung der Maßnahmen soll der Zielerreichungsplan nicht nur seinen Geltungszeitraum, sondern auch die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen langfristigen Ziele berücksichtigen.

Die Sektorenziele werden dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Bundesministerien zugeordnet. Damit liegt die Verantwortung für die Zielerreichung nicht wie bisher allein beim Umweltministerium. Vielmehr ist es die Aufgabe der jeweiligen Ressorts, sowohl Maßnahmenpakete zu erarbeiten als auch die Verfügbarkeit erforderlicher Mittel zur Zielerreichung sicher zu stellen. Damit ist gewährleistet, dass die Klimapolitik als ressortübergreifendes Querschnittsthema behandelt wird.

Wirksame Kontrolle

Als unabhängige Institution mit Überwachungs- und Beratungsfunktion soll eine Klimaschutzkommission berufen werden. Mitglieder der Kommission sollen Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen sein.