Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als in Teilen verfassungswidrig erklärt und damit den Klimaschutz in Deutschland gestärkt. Das Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2022 nachgebessert werden.

Was wird im Klimaschutzgesetz festgelegt?

Das Klimaschutzgesetz sieht Klimaschutz-Ziele für verschiedene Sektoren wie Verkehr, Bau oder Landwirtschaft bis 2030 vor. Zwischenziele für die Zeit nach 2030 fehlen in dem Gesetz jedoch. Das sei den nachfolgenden Generationen gegenüber nicht gerecht oder zumutbar, so das Gericht.

Karlsruhe betont im Urteil vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit „Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Das Gericht verweist dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen muss.

Ein wahrliches historisches Urteil. Denn damit hat das Gericht entschieden: Es gibt ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Und erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich.

In den letzten Jahren hatten unter anderem Fridays For Future, Greenpeace und der BUND Klimaklagen beim Verfassungsgericht eingereicht. Danke für diesen Einsatz und diesen Klimaschutz-Erfolg!

Wie geht es nach dem Urteil weiter?

Immerhin neigt sich die aktuelle Legislaturperiode mehr und mehr dem Ende zu, die Bundestagswahl steht im Herbst an.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung eine klare Frist gesetzt: Bis zum 31. Dezember 2022 muss die Bundesregierung weitere Reduktionspfade für 2030 bis 2050 definieren und das Klimaschutzgesetz novellieren.

„Ich erarbeite jetzt sehr schnell einen Gesetzentwurf für ein verschärftes Klimaschutzgesetz mit klaren Ziele für 2030, 2040 und Treibhausgasneutralität 2050. Ich werde das kurzfristig vorlegen, damit es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.“

Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die Aussage der Bundesumweltministerin ist die einzig richtige Reaktion auf das wegweisende Urteil: Sich an die Arbeit machen und Generationengerechtigkeit und Klimaschutz zusammen denken.

Und sollte die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden – die Chancen dafür stehen wohl doch eher schlecht – hätte die neue Bundesregierung eine klare erste Aufgabe: Das Klimaschutzgesetz novellieren, dabei das Klimaziel für 2030 auf mindestens 65 Prozent erhöhen und um einen klaren Pfad nach 2031 für den Weg zur Klimaneutralität ergänzen!

  • Reichtstagsgebäude © iStock / GettyImages Klimaschutzgestz

    Am 15. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 erstmals gesetzlich verbindlich festgeschrieben. Weiterlesen ...