EU Energie- und Klimapolitik bis 2020
Aus globaler Sicht ist die EU schon lange eine treibende Kraft beim Klimaschutz und bei der Förderung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft. Die ersten verbindlichen Verpflichtungen gehen auf das Jahr 2007 zurück.
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Das 2020 Energie- und Klimapaket
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben 2007 unter deutscher EU-Präsidentschaft folgenden klima- und energiepolitischen Zieldreiklang für das Jahr 2020 beschlossen:
- Eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 mit der Möglichkeit, das Ziel auf 30% zu erhöhen wenn andere Staaten mitziehen.
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 20 Prozent am Gesamtenergieverbrauch gegenüber 1990.
- Die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent gemessen am Primärenergieverbrauch im Vergleich zu den damaligen Prognosen bis 2020. Dieses Ziel ist allerdings nicht verbindlich.
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Das sogenannte „20-20-20 Paket“ wurde 2010 verabschiedet und setzt diese Ziele durch eine Reihe von Richtlinien um. Insbesondere wurde das Klimaschutzziel in zwei Unterziele aufgeteilt:
- ein Unterziel für die Sektoren, die dem EU Emissionshandel (ETS) unterliegen (2/3 der Minderungsanstrengung) – der ETS erfasst alle Industrie- und Stromanlagen und zielt direkt auf Unternehmen;
- ein Unterziel für die anderen Sektoren (1/3 der Minderungsanstrengung), vor allem die Verkehr- und Gebäudesektoren und die Landwirtschaft. Die sogenannte „Effort Sharing Decision“ zielt auf Mitgliedstaaten.
Im Jahr 2008 hat der WWF die Gestaltung des Pakets intensiv begleitet und durch eine Reihe von Aktivitäten versucht, das Ambitionsniveau zu erhöhen. Das Klimaschutzziel konnte aufgrund mangelnder Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten nicht verschärft werden; allerdings hat der WWF viele Nachbesserungen im Paket durchsetzen können, z.B. im Bereich des EU-Emissionshandels.
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Zwischenbilanz
Eine Reihe von Lehren kann aus dem 2020 Paket gezogen werden:
- Das 2020-Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen war zu niedrig und wurde vorzeitig erfüllt. Der WWF arbeitet daran, dass die EU ihre Zielsetzung auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30% bis 2020 verschärft. Bisher ohne Erfolg.
- Für das Erreichen des 2020-Minderungsziels konnten über die sogenannte CDM/JI Mechanismen Minderungsmaßnahmen auch im Ausland erbracht werden (so genannte „Offsets“). Dabei war die Qualität solcher Minderungsgutschriften meist mangelhaft und der Zugang zu großzügig gewährt. Die Folge ist eine Überschwemmung des Emissionshandelsmarktes mit minderwertigen billigen Zertifikaten.
- Das bislang freiwillige Energieeffizienzziel wird aller Voraussicht nach deutlich verfehlt. Das heißt: nur verbindliche Ziele werden tatsächlich erreicht.
- Das Ziel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien wird wahrscheinlich knapp erreicht. Dieses Ziel entsteht durch die Aggregation von 28 verbindlichen nationalen Zielen. Damit konnte jeder Mitgliedsstaat über die konkrete Umsetzung individuell entscheiden. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Ansatz nach 2020 aufgegeben wird.
Der WWF setzt sich ein für:
- die Verschärfung des EU-Klimaziels auf 30% bis 2020 gegenüber 1990, ohne Anrechnung von Offsets
- eine ambitioniertere Reform des EU-Emissionshandels u.a. durch eine Löschung von überschüssigen Zertifikaten
Weitere Kernforderungen für die Zeit bis 2030 sind hier zu finden.
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