Information über vergebene Aufträge nach §30 UVGO §39 (VgV)

Der WWF Deutschland informiert über die Dauer von drei Monaten über vergebene Aufträge, die im Rahmen von Verhandlungsvergaben (§12 UVgO - Unterschwellenvergabeordnung) oder beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§11 UVgO) vergeben wurden und die ein Volumen in Höhe von mindestens 25.000 EUR netto aufweisen. Dies gilt für Auftragsvergaben im Rahmen öffentlich geförderter Projekte (PSP-Projekte), in denen aufgrund der Förderbedingungen die Information über vergebene Aufträge nach §30 UVgO oder §39 VgV erfolgen muss. Die Veröffentlichung erfolgt auf der www.bund.de Seite oder / und auf dem www.deutsche-evergabe.de Plattform.