
- © WWF
Politische Instrumente
Abkommen und Programme
Die politische Lobbyarbeit des WWF Deutschland umfasst Arbeiten zu internationalen Konventionen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und deren effektive Umsetzung auf rechtlicher Ebene. Dabei werden schwerpunktmäßig vor allem acht wichtige „Politische Instrumente“ berücksichtigt:
1. Biodiversitätskonvention (CBD)
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, unterzeichnet auf der „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED)“ in Rio de Janeiro (1992).
Drei Schwerpunkte werden in der Konvention berücksichtigt:
- der Erhalt der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und genetischer Diversität;
- die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen;
- die gerechte Verteilung der sich daraus ergebenden Gewinne und Vorteile.
2. Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES
1973 wurde in Washington CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) ausgehandelt, um den unkontrollierten internationalen Handel von Arten entgegenzuwirken. Es ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen, welches den Handel von etwa 33.000 Pflanzen- und Tierarten durch ein System von Bescheinigungen und Genehmigungen reguliert (Stand 8/2006).
Um den internationalen Ausverkauf der Natur zu stoppen, gründete der WWF gemeinsam mit der Weltnaturschutzunion IUCN 1976 das gemeinsame internationale Artenschutzprogramm TRAFFIC. Es ist das weltweit größte Programm zur Untersuchung, Überwachung und Dokumentation des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und unterstützt unter anderem die Aufgaben von CITES.
3. Internationale Walfangkommission, IWC
Die ICRW (International Convention on the Regulation of Whaling) ist seit 1946 eines der ältesten internationalen Umweltabkommen die es gibt. Die Internationale Walfangkommission (International Whaling Commission, IWC) ist ihr ausführendes Organ. Aufgaben: in allen Meeresgebieten der Welt über das Management aller Großwalbestände zu entscheiden (Walfang), Schutz bedrohter Delfin- und Tümmlerbestände, Schutz vor Verlärmung, Umweltgiften oder Beifang (Stand 8/2006).
4. Bonner Konvention (CMS) – Wandernde Arten
Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (1979), englisch „Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals“ (CMS). Die seit 1983 in Kraft getretene Konvention regelt in zwei Anhängen, je nach Gefährdungsgrad, und durch verschiedene Unterabkommen, den Schutz von derzeit über 400 wandernden Tierarten (Stand 8/2006).
5. Berner Konvention
Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979). Das Übereinkommen regelt den Schutz von Arten durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen einschließlich der Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebensräume. In drei Anhängen sind derzeit über 1.900 europäische Tier- und Pflanzenarten geschützt (Stand 9/2006).
6. Flora Flora Fauna und Habitat (FFH)-Richtlinie
Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (1992). Sie ist die umfassende europäische Grundlage im Arten- und Biotopschutz. Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Geltungsbereich der Europäischen Union.
7. GRASP, das Menschenaffenprogramm der Vereinten Nationen
Um die zahlreichen Initiativen zum Schutz der Menschenaffen durch ein verstärktes internationales Engagement zu verbessern, haben die UNESCO und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) im Jahr 2001 einen Überlebensplan für Großaffen, das Great Ape Survival Project (GRASP) aufgelegt. Dieses Programm verfolgt eine einheitliche Strategie zum Erhalt der Menschenaffen.
8. Rote Liste
Rote Listen sind Verzeichnisse gefährdeter, verschollener, und ausgestorbener Arten, Artengesellschaften und Biotopen sowie Biotopkomplexe. Sie haben bis auf wenige Ausnahmen keine Rechtsverbindlichkeit, sondern stellen das aktuelle Wissen von Experten zum Erhaltungszustand der biologischen Vielfalt dar. Dabei werden die Arten und Biotope bestimmten Gefährdungskategorien zugeordnet. Die Internationale Rote Liste der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten wird von Experten der Weltnaturschutzunion IUCN erstellt.
Weitere Informationen
Die Biodiversitätskonvention (CBD) >>
Lobby für Tiere und Pflanzen (CITES) >>
Handel mit bedrohten Arten TRAFFIC >>
Die Internationale Walfangkommission (IWC) >>
Wandernde Arten: Die Bonner Konvention (CMS) >>
Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Richtlinie >>
Kontakt
Fachbereich BAT
Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC
Fax: 0 69/6 17 22 1
Volker Homes, Leiter
Tel: 069 79144-183
E-Mail schreiben
Susanne Honnef
Tel: 069 79144-212
E-Mail schreiben
Stefan Ziegler
Tel: 069 79144-168
E-Mail schreiben
Izabela Skawinska
Tel: 030 308742-0
E-Mail schreiben

