Luchs „Tessa“: Giftmischer unterwegs

Giftmischer gefährdete Menschenleben: Gregor Louisoder Umweltstiftung und WWF erhöhen Belohnung um 10.000 Euro. / Letzte Aufnahme aus Fotofalle.

Eines der letzten Bilder Tessas in der Kamerafalle. © Nationalpark Bayerischer Wald / WWF
Eines der letzten Bilder Tessas in der Kamerafalle. © Nationalpark Bayerischer Wald / WWF

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und die Umweltschutzorganisation WWF haben im Fall der vergifteten Luchsdame Tessa im Bayerischen Wald die ausgelobte Belohnung für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, um weitere 10.000 Euro erhöht. Angesichts der gefährlichen Dreistigkeit des Täters sei jeder Hinweis aus der Bevölkerung, der zur Ergreifung des Wilderers führe, extrem wertvoll, so die Umweltverbände in einer gemeinsamen Presseerklärung.

„Der Fall Tessa zeigt, dass manche Menschen in blinder und fanatischer Abneigung gegenüber Luchs oder Wolf selbst vor einer Gefährdung von Menschenleben nicht zurückschrecken“, warnt Dr. Christine Miller, Leiterin des WWF Büros „Große Beutegreifer in Bayern“. Die Vergiftung durch einen mit Neurotoxin-Kontaktgift präparierten Reh-Kadaver stelle eine neue Eskalationsstufe der Wilderei dar. Die hochtoxische Substanz wirke schon bei bloßer Berührung. Das Reh lag in unmittelbarer Nähe einer Siedlung. So hätten sich folglich auch spielende Kinder unfreiwillig vergiften können. Auch der Revierpächter sei in Gefahr gebracht worden, da er das verendete Reh womöglich angefasst hätte, um es zu entsorgen oder zu untersuchen.

Für WWF und die Gregor Louisoder Umweltstiftung  hat der Fall Tessa landesweite Signalwirkung beim Kampf gegen die illegale Tötungen von gefährdeten Tierarten in Deutschland. „Immer wieder verschwinden vor allem Luchse und Wölfe spurlos. Wir konnten bisher nur spekulieren, was mit dem Nachwuchs geschah. Tessa ist ein trauriger Präzedenzfall“, so Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung. Tessa sei einer der ersten überhaupt nachgewiesenen Fälle von Wilderei auf Luchse in Deutschland.  Auf das mutwillige und absichtliche Töten eines Luchses stehen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Die Nationalparkverwaltung hat dementsprechend bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Verbände fordern für die Zukunft in solchen Fällen Spurensicherung und Ermittlungen durch entsprechend ausgebildete und sachkundige Beamte des Landeskriminalamtes  nach österreichischem Vorbild.

Anlässlich ihres unnatürlichen Todes wurden außerdem die letzten lebenden Aufnahmen von Luchs-Dame Tessa (gemeinsam mit ihrem Nachwuchs) veröffentlicht.  Sie entstanden im Rahmen eines vom WWF mitfinanzierten Fotofallen-Monitoring des Nationalparks Bayerischer Wald.

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WWF Presse-Team