Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe reicht Klagebegründung gegen Elbvertiefung ein

Ausgleichskonzept bleibt rechtswidrig / Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) verweigert neue Auswirkungsprognose

Containerschiff auf der Tideelbe ©WWF
Containerschiff auf der Tideelbe ©WWF

Das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ hat am 5. Dezember 2018 fristgerecht eine umfangreiche Begründung seiner Klage gegen die geplante Elbvertiefung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Das Bündnis besteht aus den Umweltverbänden BUND, NABU und WWF und wird von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.

 

Die Verbände führen in der Klageschrift formale Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung und das Fehlen einer erneuten Stellungnahme der EU-Kommission an. Insbesondere sehen sie jedoch einen klaren Verstoß gegen die rechtlichen Ausgleichserfordernisse, die sich aus dem schwerwiegenden Eingriff in die Tideelbe ergeben. Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Ausgleichsmaßnahme an der Billwerder Bucht in Hamburg. Dort sollen zwei bereits vor Jahrzehnten außer Betrieb genommene Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke als Habitat für den Schierlings-Wasserfenchel entwickelt werden. Die aus Sicht der Verbände „neu modellierte Bauschuttlandschaft“ am Ende eines Kanals am Rande der Norderelbe sei fachlich nicht geeignet, den Verlust an Lebensraum für diese weltweit nur noch in Hamburg existierende Pflanzenart aufzufangen.

 

Eine zentrale Rechtsverletzung sehen die Umweltverbände in der Tatsache, dass keine neue Auswirkungsprognose zur geplanten Elbvertiefung erstellt wurde. So baut der aktuelle Planergänzungsbeschluss aus dem April 2018 auf Modellrechnungen auf, die als Basis völlig veraltete Topographien des Flussgrundes nutzen. Dies führt dazu, dass die seither eingetretenen Veränderungen der Dynamik des Flusses – deutlich abzulesen an der Entwicklung des Tidehubs und des Sedimenttransports – ignoriert werden. Die Verbände befürchten, dass die Auswirkungen der Elbvertiefung somit falsch eingeschätzt werden und die negativen Entwicklungen der Flora und Fauna, der Wasserstände und der Versalzung von Lebensräumen deutlich größer sind als bisher angenommen.

 

Aus Sicht der Verbände ist die Rechtslage hier eindeutig: Auch bei Planergänzungen müssen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden – insbesondere wenn es um besonders geschützte Arten und Lebensräume wie an der Tideelbe geht. Die Planfeststellungsbehörde und die zuständige Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) verweigern derzeit aber entsprechende Neuberechnungen.          

  

Die Verbände stellen weiterhin darauf ab, dass die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2017, die umfangreichste Elbvertiefung aller Zeiten wäre kein erheblicher Eingriff im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, unionsrechtlich nicht haltbar sei. Eine mögliche Rechtswidrigkeit des Projektes sei daher aufgrund der zu erwartenden Verschlechterungen im Gewässer neu zu prüfen.

 

„Wir halten die Elbvertiefung für ökologisch und ökonomisch nicht vertretbar und auch die aktualisierten Genehmigungsunterlagen für rechtswidrig. Besonders problematisch bleibt die Weigerung der Verantwortlichen, trotz gravierender Veränderungen in der Tideelbe eine neue Auswirkungsprognose zu erstellen“, so die Verbände.

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WWF Presse-Team