Der Wolf im Bundestag

WWF begrüßt Präzisierungen im Bundesnaturschutzgesetz

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Nachdem der Umweltausschuss gestern den Weg für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Umgang mit dem Wolf freigemacht hatte, wurde das Gesetz heute im Bundestag in 2./3.-Lesung verabschiedet.

Der kurzfristig erarbeitete Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD schafft einen zufriedenstellenden Kompromiss nach einer aufgeheizten Debatte.

Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere beim WWF Deutschland, erklärt hierzu:

 

„Die nun gefundene Lösung im Bundesnaturschutzgesetz macht deutlich, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes und anderer streng geschützter Tierarten enge Grenzen gesetzt sind. Erst da, wo ernste und nachweisbare wirtschaftliche Schäden entstehen, ist eine Ausnahme vom strengen Schutzregime möglich. Dazu zählt auch die Entnahme von Tieren im Einzelfall. Im ursprünglichen Entwurf des vom Kanzleramt geschmiedeten Kompromisses im Mai 2019 war nur von Schäden die Rede. Die Formulierung hätte den Kreis der Personen, die Entnahmen für streng geschützte Tierarten beantragen könnten, stark erweitert und womöglich sogar Hobbyfischern die Möglichkeit gegeben, einen Abschuss von Fischotter, Kormoran oder Fischadler zu beantragen.  Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD wird die Berechtigung für einen Antrag auf Entnahme auf das bislang geltende Kriterium des Wirtschaftens zurückgeführt, wie von Naturschutzverbänden gefordert.

 

Die Tötung eines Wolfes muss nach Auffassung des WWF auch bei neuer Gesetzeslage Ultima Ratio sein. Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weidetieren und Wildtieren zu ermöglichen, ist weiterhin eine flächendeckende Umsetzung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen das A und O. Jeder Antrag auf Entnahme aufgrund von ernsten wirtschaftlichen Schäden muss als Einzelfall geprüft werden, damit belegt werden kann, dass es keine Alternativen gab.

 

Bund und Länder hatten kürzlich angekündigt auch die Fördermaßnahmen für Weidetierhalter zum Schutz vor dem Wolf auszubauen. Der WWF begrüßt die Ankündigung, dass auch laufende Kosten des Herdenschutzes finanziert werden sollen, mahnt aber an, dass es nach wie vor eine bessere bundesweite Koordination zu Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Hunde, deren Förderung und Weiterentwicklung und den Beratungsangeboten für Tierhalter braucht.

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