EU-Kommission bringt Spanien vor den Europäischen Gerichtshof

Unzureichender Schutz des Nationalparks Doñana verstößt gegen EU-Wasserrahmenrichtlinie

Ein Flamingo in der Coto Doñana ©Jorge Sierra/WWF
Ein Flamingo in der Coto Doñana ©Jorge Sierra/WWF

Nach einer Beschwerde des spanischen WWFs kündigte die Europäische Kommission heute an, dass sie Spanien wegen der gravierenden Verschlechterung des Nationalparks Doñana und der Nichtumsetzung der EU-Natur- und Wassergesetze - der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie - vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen werde.  Dieser Versuch, den Nationalpark Doñana zu retten, ist das Ergebnis jahrelanger Untätigkeit und wiederholter Verstöße der spanischen Behörden.  Weder das Umweltministeriums, noch die andalusische Regierung oder die andalusischen Gemeinden, haben etwas getan, um die illegale Wasserentnahme zu verhindern, die die Feuchtgebiete von Doñana austrocknet.

 

Spanien verstößt gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, da der Wasserspiegel in Doñana drastisch gesunken ist und die intensive Landwirtschaft für die Produktion von Erdbeeren zu einer hohen Nitratbelastung des Wassers führt.  

Die zunehmende Trockenheit und Nitratbelastung verschlechtern Lebensbedingen für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Arten wie z.B. die Marmorente.  Die schleichende Verschlechterung der Lebensräume verstößt  laut WWF gegen die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie der EU.

 

"Der EuGH muss nun rasch eine Entscheidung treffen, um die EU-Natur- und Wassergesetze durchzusetzen und die Zerstörung dieses wertvollen Feuchtgebietes zu stoppen", sagt Beatrice Claus, Referentin für Gewässerschutz beim WWF Deutschland. "Wie viele andere bedrohte Gebiete ist der Nationlpark Doñana durch EU-Gesetze geschützt. Ohne sie würden Feuchtgebiete weiterhin geschädigt und die unglaubliche Tierwelt, die sie beherbergen, vernichtet. Doch eines dieser Gesetze wird angegriffen. Wir rufen die Bürger auf, sich der Bewegung von mehr als 220.000 Menschen anzuschließen, die sich alle mit der Kampagne #ProtectWater für die EU-Wasserrahmenrichtlinie eingesetzt haben."


Die Entscheidung der Kommission, Spanien zu verklagen, hat auf sich warten lassen. Der WWF Spanien hatte im April 2010 eine Beschwerde wegen der zerstörerischen und nicht nachhaltigen Wasserentnahme im Gebiet Doñana eingereicht. Die Wasserentnahme hat den wertvollen Grundwasserleiter (die unterirdische Schicht aus wasserdurchlässigem Gestein) und die geschützten Lebensräume und Arten des europäischen Naturschutzgebietes schwer beeinträchtigt. Im Anschluss an die Beschwerde des WWF leitete die Europäische Kommission im November 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien ein. Die heutige Entscheidung der EU Kommission, Spanien vor den EuGH zu bringen, ist der letzte Schritt in dem Verfahren.  

 

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