WWF begrüßt Signalwirkung grüner Bundesanleihe, Details im Rahmenwerk sind aber noch zu dünn

Berlin, 25. August 2020: Deutschland möchte im September die erste grüne Bundesanleihe auf dem Kapitalmarkt ausgeben. Dafür haben Finanzministerium und Finanzagentur des Bundes das Rahmenwerk veröffentlicht. Nach dessen Regeln sollen die über die Anleihe aufgenommenen Gelder zur Refinanzierung ökologischer und sozialer Vorhaben dienen. Anlässlich der Veröffentlichung kommentiert Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland:

„Es ist ein gutes Zeichen mit hoher Signalwirkung: Deutschland gibt als größte Volkswirtschaft in der EU eine grüne Anleihe aus und nutzt damit auch die Bedeutung deutsche Anleihen als Maßstab im Markt. Bisher sind grüne Anleihen eher ein Nischenprodukt auf dem Kapitalmarkt. Trotzdem waren etwa Frankreich und die Niederlande oder Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen deutlich schneller bei der Ausgabe als Deutschland. Die Sichtbarkeit einer deutschen Anleihe wird den jungen Markt vergrößern und stärken.

Die Signalwirkung auf dem Finanzmarkt richtet sich zunächst aber an große Investoren, weniger an Privatanleger. Pensionskassen, Versicherer und Fondsmanager müssen Referenzanleihen kaufen. Sie haben mit einer grünen Zwillingsanleihe jetzt die Möglichkeit ihre eigenen Portfolios nachhaltiger zu auszurichten. Der direkte Vergleich wird zeigen, dass eine ökologische Alternative auf dem Finanzmarkt mehr als ein Nischenprodukt sein kann.

Doch es ist auch großes Augenmerk bei der Ausgabe gefragt. Das Rahmenwerk des Finanzministeriums ist bei den Details noch nicht nachvollziehbar und konkret. Der Markt der grünen Anleihen ist noch in der Entwicklung, marktdurchdringende Standards bezüglich der Wirkung gibt es bisher nicht. Ein einheitlicher EU-Standard wird gerade in Brüssel entwickelt. Deswegen ist es positiv, dass das Finanzministerium und die Finanzagentur die deutsche Anleihe transparent gestalten wollen. Das vorgestellte Rahmenwerk erfüllt diesen Ansatz aber noch nicht. Dafür sind noch viele Fragen offen. Ein Beispiel: Das Regelwerk der EU-Taxonomie wird als Entscheidungsgrundlage für ökologische Investitionen aufgeführt. Nicht erkennbar ist, wie die EU-Taxonomie im Prozess angewendet werden soll. Die Ankündigung einer externen Prüfung der Mittelverwendung und der Wirkung ist positiv, der Prozess hierzu jedoch nicht transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung ist hier aufgefordert, größtmögliche und nachvollziehbare Transparenz herzustellen.“

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Julian Philipp

Pressesprecher, Berlin