Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht kippt Kitesurf-Einschränkungen im Nationalpark Wattenmeer

Kitesurfen ist im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auch außerhalb der dafür ausgewiesenen Zonen erlaubt. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und gab damit einer Klage von zwei Kitesurfern statt. Bislang durfte der Sport aufgrund von Regelungen im niedersächsischen Nationalparkgesetz nur in dafür ausgewiesenen Bereichen ausgeübt werden, um Vögel und Robben zu schützen. Der WWF kritisiert die Entscheidung.

Dazu Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF-Wattenmeerbüros:

"Ungeregeltes Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer ist eine schwere Störung für die vielen dort rastenden Wat- und Wasservögel. In Niedersachsen gab es bislang eine gute Lösung, indem in geeigneten Teilgebieten mit wenigen Vögeln das Kitesurfen zugelassen wurde, außerhalb davon wurde es im Nationalpark verboten. So blieben die Vögel im Schutzgebiet geschützt und Kitesurfer konnten ihren Sport ausüben. Um nun Chaos im Nationalpark zu vermeiden, muss das Bundesverkehrsministerium schnell das längst überfällige Update der Befahrensverordnung für das Wattenmeer auf den Weg bringen und mit dieser auch das Kitesurfen regeln. Dabei ist für den WWF klar: Die neue Verordnung muss sich an dem an der Küste mit allen Beteiligten erarbeiteten Kompromiss zum Thema Befahrung orientieren und sie muss die strengen Standards des europäischen Naturschutzrechts beachten“.

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Freya Duncker

Pressesprecherin, Hamburg