EU-Agrarrat diskutiert deutsche EU-Ratsvorschläge für „grüne Architektur“ der GAP nach 2020

Berlin, 20.09.2020: Beim Treffen der EU-Agrarminister:innen geht es am Montag erneut um die Ausgestaltung der zentralen Umweltelemente für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Auf dem Tisch liegen Vorschläge der deutschen Ratspräsidentschaft für die so genannte „grüne Architektur“ der GAP. „Deutschland steigt mit einem überraschend ambitionslosen Kompromissangebot ins Ringen um eine nachhaltigere Zukunft der europäischen Landwirtschaft ein. Folgen die Mitgliedsstaaten diesen Vorschlägen, höhlen sie jeden Versuch für Nachhaltigkeit und Natur in der Landwirtschaft entscheidend aus“, kommentiert Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland. Mit den deutschen Vorschlägen zur Gestaltung der Eco-Schemes und zur Festlegung des Mindestanteils der landwirtschaftlichen Flächen für naturbelassene Landschaftselemente droht aus Sicht des WWF sogar der Einstieg in einen weiteren „Unterbietungswettkampf“, an dessen Ende von den Natur- und Klimaschutzzielen der GAP nichts mehr übrig bleibt. „Die EU-Agrarministerinnen und EU-Agrarminister müssen deutlich nachschärfen. Sonst geben sie steuerfinanzierte Milliarden für eine immer intensivere und naturzerstörende EU-Agrarpolitik aus, die auch allen Klimazielen zuwiderläuft“, so Heinrich.

Die deutsche Ratspräsidentschaft schlägt vor, dass für die Eco-Schemes eingestellte und nicht verausgabte Gelder gegebenenfalls auch anderweitig verwendet werden dürften. „Damit öffnet man ein Scheunentor, um diese für den Umwelt- und Klimaschutz reservierten Zahlungen wieder abzuzweigen“, meint Christoph Heinrich. Akzeptabel wäre aus Sicht des WWF allenfalls, dass nicht verausgabte Gelder für Eco-Schemes von den Mitgliedsländern – wenn überhaupt – nur in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule umgeschichtet werden dürfen.

Die Vorschläge der deutschen Ratspräsidentschaft für die Gestaltung des prozentualen Mindestanteils von nichtproduktiven Flächen (GLÖZ 9) kritisiert der WWF als „unnötige Verwässerung“. Bundesministerin Klöckner schlägt vor, dass auf diesen Ackerlandflächen produktive Anbauformen wie Zwischenfrüchte und Leguminosen zugelassen werden dürfen, dann jedoch der Mindestanteil bei fünf Prozent und mehr liegen muss. Wie viel Prozent mehr, ist noch offen. Als Alternative wird durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, dass der Anbau von Zwischenfrüchten unterbleibt, dann aber der Mindestanteil dieser Flächen nur bei drei Prozent liegt. „Positive Effekte für den Artenschutz erreichen wir mit keinem dieser Modelle. Dazu muss der Mindestanteil der wirklich ungenutzten Flächen bei mindestens zehn Prozent liegen“, unterstreicht Christoph Heinrich.

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Wiebke Elbe

Pressesprecherin, Berlin