Angeklagter im Cottbusser Elfenbein-Prozess zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Das lange erwartete Urteil im Cottbusser Elfenbein-Prozess wurde verkündet: 1 Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Damit geht der Prozess um die mit 1,2 Tonnen Elfenbein größte je beschlagnahmte Menge an Elefanten-Stoßzähnen in Deutschland zu Ende. Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass der internationale, organisierte Schmuggel mit Elefanten-Elfenbein auch vor Deutschland nicht Halt macht.

Arnulf Köhncke, Leiter des Fachbereichs Artenschutz beim WWF Deutschland, kommentiert: „Der Ausgang des Elfenbein-Gerichtsverfahrens hat gezeigt, dass Wilderei und illegaler Artenhandel auch in Deutschland kein Kavaliersdelikt sind. Es wird als ein ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt. So liegt das Urteil im Vergleich zu den bisher erfassten Fällen im oberen Bereich der üblichen Strafmessung. Dies ist ein positives Signal – es gilt, darauf aufzubauen. Wir benötigen mehr Fachwissen bei der Polizei und den Behörden, einen besseren Informationsfluss, eine umfangreiche und vollständige Dokumentation sowie auf Umweltrecht spezialisierte Staatsanwälte. Nur so lässt sich eine konsequente Strafverfolgung bei Artenschutz-Verbrechen gewährleisten.“

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Roland Gramling

Pressesprecher, Berlin