Hamburger Holzhändler verurteilt wegen illegaler Importe aus Myanmar

Berlin, 27.04.2021: Das Hamburger Landgericht hat den Geschäftsführer des Holzhandelsunternehmens WOB Timber GmbH sowie mehrere Mitarbeiter am Dienstag wegen illegaler Importe aus Myanmar verurteilt. Von WOB werden über 3,3 Millionen Euro aus den Geschäften mit dem Teakholz eingezogen, der Geschäftsführer und Hauptangeklagte Stephan Bührich wurde zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung sowie einer Strafzahlung von 200.000 Euro verurteilt. WOB und Bührich hatten zwischen 2008 und 2011 mehrfach Teakholz aus Myanmar eingeführt, obwohl die EU wegen blutiger Niederschlagungen von Protesten durch das Militär ein umfassendes Handelsboykott gegen das südostasiatische Land angeordnet hatte. WOB mit Sitz in Hamburg handelt Teak, das insbesondere für die Ausstattung von Luxusyachten genutzt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Johannes Zahnen vom WWF, dessen Marktanalysen den Stein vor über zehn Jahren ins Rollen gebracht hatten, begrüßte das Urteil: „Das ist der vermutlich größte Fall zu illegalem Holz in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sogar Interpol war involviert, um die Hamburger Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Mit WOB wurde ein Holzhändler verurteilt, der weder vor Waldzerstörung noch der Unterstützung eines verbrecherischen Regimes zurückschreckt. Das ist ein guter Tag für die Menschenrechte und den Umweltschutz.“  

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass WOB und Bührich zwischen 2008 und 2011 trotz EU-Embargo in 31 Fällen Teakholz aus Myanmar importiert und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Während der Verhandlung wurde bekannt, dass WOB das Holz u.a. mit Zwischenstation in Taiwan nach Deutschland verschiffte, allem Anschein nach, um das Embargo gezielt zu unterlaufen. Das Teak wurde nach minimaler Bearbeitung als aus Taiwan stammend umdeklariert. Besonders problematisch: Die Militärs in Myanmar verdienen selbst kräftig mit am Raubbau und finanzieren ihren Kampf gegen die eigene Bevölkerung auch aus dem Teak-Export. Teak aus Myanmar gilt in Fachkreisen als das hochwertigste Teak und ist im Yachtbau besonders begehrt.  

Neben seiner Funktion als Geschäftsführer der WOB war Stephan Bührich jahrelang auch Vorsitzender des Fachbereichs Holzaußenhandel beim Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD-Holz). Erst im Mitte April 2021 wurde er abgewählt – vermutlich wegen der sich abzeichnenden Verurteilung. Für besonders kritisch hält es der WWF, dass ein Tochterunternehmen des GD-Holz als „Monitoring-Organisation“ den eigenen Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der Europäisches Holzhandelsverordnung (EUTR) bescheinigt. „Wenn der ehemalige Vorstand der Außenhandelsvereinigung des GD-Holz wegen illegaler Importe verurteilt wird, wirft das die Frage auf, wie genau es der Verband eigentlich mit den Gesetzen nimmt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Holzhändler wohlwollend selbst prüfen“, kritisiert Johannes Zahnen.   

Die Verurteilung ist laut WWF ein wichtiger Schritt, zeige jedoch auch, dass die Probleme bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität, dem international drittwichtigsten organisierten Verbrechen, tiefer liegen. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden um ein Vielfaches härter bestraft als solche gegen die Europäische Holzhandelsverordnung, die die Einfuhr von Holz aus illegalen Quellen in die EU unterbinden soll. Das zeige auch der aktuelle Fall um das Bundeswehrschiff Gorch Fock, für das ebenfalls hochwahrscheinlich illegales Teak aus Myanmar importiert wurde – nach Ablauf des Embargos, allerdings allem Anschein nach gegen die Vorgaben der EUTR. In einem Eilverfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht versuchen der Deutsche Naturschutzring und der WWF aktuell eine eingehende Überprüfung des Holzes durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu erzwingen. Die BLE ist für die Durchsetzung der Holzhandelsverordnung zuständig, weigere sich bislang jedoch beharrlich, ihrer Aufgabe angemessen nachzukommen.  

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