EU-Kommission schlägt Kriterien für nachhaltige Investitionen vor / WWF: „Bioenergie ist nicht nachhaltig“

Berlin/ Brüssel, 21. April 2021: Industrieller Holzeinschlag und die Nutzung von Holz und Nutzpflanzen als Brennstoff zur Energiegewinnung als nachhaltige Investitionen einzustufen – das schlägt die EU-Kommission in dem heute vorgestellten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie vor. Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance nennt diese Einstufung eine „katastrophale Nachricht für Klima und Artenvielfalt“. Denn die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit sollte eigentlich eine verbindliche und wissenschaftsbasierte Definition für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vorgeben. Die Nutzung von Biomasse für Bioenergie ist allerdings alles andere als das: Wissenschaftliche Studien zeigten, dass Bioenergie nicht klimaneutral, sondern potenziell schädlich für Klima und Artenvielfalt ist.

„Nach den Vorschlägen der Kommission können sich Banken und Investoren nicht auf eine kohärente und wissenschaftsbasierte Grundlage stützen. Wenn der Entwurf in dieser Form vom europäischen Parlament und dem Rat nicht grundlegend verbessert wird, ist seine Kraft verschwendet, bevor sie sich entfalten konnte. Die Idee der Ausrichtung von Kapitalflüssen an klaren und glaubwürdigen Kriterien wäre gescheitert. Damit verschwendet die EU-Kommission das Momentum gerade an dem Tag, an dem sich global Finanzdienstleister mit der Glasgow Finance Alliance for Net Zero ambitioniert aufstellen“, sagt Kopp. Entscheidungen zu fossiler Energieerzeugung auf Erdgasbasis, Landwirtschaftsaktivitäten und Kernenergie verschob die EU-Kommission heute.

Gleichzeitig veröffentlichte die Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (NFRD-Reform). Der WWF begrüßt die Absicht der Kommission, die Transparenz für nachhaltige Unternehmen zu verbessern, sowie Elemente wie verpflichtende sektorspezifische EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Weiterhin besorgt sehen die Umweltschützer den begrenzten Umfang des Vorschlags: Offenlegung zentraler Informationen ist von KMUs in Sektoren mit hohen Auswirkungen bzw. hohem eigenen Risiko notwendig. Dies sieht der Entwurf allerdings nicht vor.

Für mehr Hintergrund:  Reaktion des WWF European Policy Office  zur Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Taxonomie von Unternehmen.

Hintergrund: Bioenergie ist nicht klimaneutral  

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Nutzung von Biomasse für Bioenergie nicht klimaneutral ist. Die Verbrennung von Biomasse emittiert in der EU mehr als 350 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Ein neuer JRC-Bericht der Kommission selbst, der im Januar 2021 veröffentlicht wurde, stellt fest, dass 23 der 24 Bioenergieszenarien, die in dem Bericht bewertet wurden, ein Risiko für das Klima, die biologische Vielfalt oder beides darstellen. Damit wird bestätigt, was Wissenschaftler und NGOs seit Jahren sagen. Die EU muss die Regeln für Bioenergie jetzt radikal verschärfen, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird. Dazu sind die Anpassungen u.a. an der erneuerbaren Energien Richtlinie im Verlauf diesen Jahres zentral.

 

 

Kontakt

Rebecca Gerigk

Pressesprecherin, Berlin