Hamburg, 01.07.2021: Am 3. Juli tritt das Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Plastik in Kraft. Damit verschwinden Artikel aus den Regalen, für die es bereits plastikfreie Alternativen gibt. Dazu gehören Einweggeschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Strohhalme, aber auch To-Go-Verpackungen aus Styropor. Einwegplastik und vor allem Verpackungen machen einen Großteil des Plastiks im Meer aus. Der WWF begrüßt den Vorstoß: „Das Verbot ausgewählter Produkte aus Einwegplastik ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für unser großes Müllproblem zu schärfen. Allerdings kratzen wir damit in Deutschland nur an der Spitze des Eisbergs. Was wir wirklich brauchen ist ein Ende der Wegwerfmentalität“, erklärt Laura Griestop, Referentin Wirtschaft und Märkte beim WWF Deutschland.
Deutschland produziert von allen EU-Staaten am meisten Verpackungsmüll pro Kopf und hangelt sich von einem Höchststand zum nächsten. „Das Verbot von Einwegplastik ist gut. Im nächsten Schritt ist aber auch die Mithilfe der Wirtschaft gefragt, denn Einwegprodukte aus Plastik dürfen nicht einfach durch andere Materialien ersetzt werden. Was wir jetzt brauchen sind gut durchdachte Mehrwegsysteme und eine Vermeidung unnötiger Verpackungen wo immer es möglich ist“, so Laura Griestop. Perspektivisch – ab 2023 – sind Gastronomen und Einzelhändler durch die Novelle des Verpackungsgesetzes verpflichtet, Mehrwegalternativen anzubieten. „Hier ist es essenziell, dass Mehrweglösungen für Essen und Getränke kein Nischendasein fristen. Damit sie zum neuen Normal werden, sollten sie günstiger sein als ihr Wegwerf-Counterpart.“
Eine weitere Veränderung: Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es laut EU noch keinen ökologisch vorteilhafteren Ersatz gibt, müssen ab dem 3. Juli mit einem Warnhinweis versehen werden. Dazu zählen unter anderem Feuchttücher und Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern.
„Es bewegt sich etwas. Aber noch sind wir von einer Kreislaufwirtschaft meilenweit entfernt. Wir brauchen weniger und bessere Verpackungen. Sinnvolle Materialeinsparungen sollten konsequent politisch gefördert und unterstützt werden. Nicht vermeidbare Verpackungen müssen im Kreislauf geführt werden. Hier steht die Recyclingfähigkeit im Vordergrund. Um die Plastikflut einzudämmen, gibt es noch viel zu tun.“
Zum Hintergrund:
Aller guten Dinge sind drei. Am 3 Juli muss die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein – Deutschland kommt dieser Vorgabe in drei Gesetzen nach: der Einwegkunststoffverbotsverordnung, der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung und der Novelle des Verpackungsgesetzes.