Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Erst durch den Start des Volksbegehrens hat sich die Landesregierung bewegt und die Verhandlungspartner an einen Tisch geholt.
Ohne das Volksbegehren und den damit verbundenen zeitlichen Druck läge heute weder dieses Gesetz auf dem Tisch noch gäbe es die weiteren Vereinbarungen zur Artenvielfalt. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.