Klimaschutz muss Recht bekommen

WWF bei Anhörung im Bundestag: Expertenrat für Klimafragen muss gestärkt werden.

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Am Mittwoch wurde in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages über den Gesetzesentwurf zum Klimaschutzgesetz und über die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm diskutiert. Michael Schäfer, Leiter Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland, war als Sachverständiger geladen. Das Klimaschutzgesetz bezeichnet Schäfer als „wichtigen Schritt“ in der Klimapolitik. Zugleich blieben jedoch die beschlossenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 „dramatisch weit hinter den Handlungserfordernissen zurück“. Zudem fordert Schäfer eine Stärkung des Expertenrat für Klimafragen, dem derzeit nur eine „Notar-Funktion“ zukomme.

 

Stellungnahme von Michael Schäfer, Leiter Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland:

 

„Das Klimaschutzgesetz kann die längst überfällige Verbindlichkeit in der deutschen Klimapolitik schaffen. In dem Gesetzesentwurf fehlen aber noch wichtige Bausteine, um die Transformation zu realisieren. So müssen in dem Gesetz nicht nur – wie im bisherigen Entwurf vorgesehen - die mittelfristigen Ziele bis 2030 festgeschrieben werden, sondern auch die Ziele für 2040 und das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Ziele müssen außerdem mit dem Pariser Klimaschutzabkommens in Einklang stehen, um sicherzustellen, dass Deutschland auch seine europäischen und internationalen Verpflichtungen erfüllt.

 

Es ist gut, dass in dem Entwurf alle Ministerien in die Verantwortung genommen werden, einen Beitrag zum Klimaschutz in ihrem Sektor zu leisten. Denn nur mit angemessenen Beiträgen aller Sektoren zum Klimaschutz, wird es möglich, die Klimaschutzziele Deutschlands auch im Rahmen der EU und international zuverlässig zu erreichen. Ein robuster Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus ist dafür grundlegend. Zur Unterstützung dieser Governance-Struktur sollte der Expertenrat für Klimafragen deutlich gestärkt werden, sodass der Rat seine Expertise auch aktiv in die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen einbringen kann und ihm nicht nur eine Notar-Funktion zukommt, wie es in dem aktuellen Entwurf vorgesehen ist.

 

Während das Klimaschutzgesetz ein wichtiger Schritt für die Modernisierung der politischen Steuerung in der Klimapolitik darstellt, bleiben die beschlossenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030  dramatisch weit hinter den Handlungserfordernissen zurück, etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien und dem nötigen Wandel im Industrie- und Verkehrssektor. Hier muss die Bundesregierung umfassend nachjustieren, um das selbst gesteckte Ziel für 2030 von -55% gegenüber 1990 zu erreichen. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass das verfehlte 40%-Reduktionsziel für 2020 so schnell wie möglich erreicht wird.  Zudem gilt es, den Vorschlag der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kraftvoll zu unterstützen, das EU-Klimaziel für 2030 von -40% auf -55% gegenüber 1990 zu erhöhen. Nur durch eine aktive Beteiligung der EU an der Nachschärfung der nationalen Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions – NDC) kann es gelingen auch andere Staaten der Welt zu bewegen, ihre Ziele zu erhöhen. Diese Zielerhöhung ist dringend notwendig für das Erreichen der Ziele des Pariser Abkommens.“

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