• Pillay-Kommission bewertet Menschenrechtsansatz des WWF und fordert mehr Einsatz für Menschenrechte – auch bei Zusammenarbeit mit staatlichen Wildhütern.
  • Keine Anhaltspunkte, dass WWF-Mitarbeiter:innen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
  • WWF bekräftigt Engagement für seine Zusammenarbeit mit Indigenen

Gland (Schweiz)/Berlin, 24.11.2020: Der WWF hat den Untersuchungsbericht „Embedding Human Rights into Nature Conservation: from Intent to Action“ der unabhängigen Kommission unter der Leitung der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay veröffentlicht. Gegenstand der Überprüfung waren Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Ranger im Umfeld von Naturschutzprojekten in Krisen- und Konfliktregionen. „Menschenrechtsverletzungen sind unter keinen Umständen akzeptabel und verstoßen gegen unsere Grundwerte. Deshalb haben wir diesen unabhängigen Bericht in Auftrag gegeben", sagte Pavan Sukhdev, Präsident des WWF International.

Marco Lambertini, Generaldirektor des WWF International, sagte: „Der WWF arbeitet mit Gemeinschaften auf der ganzen Welt zusammen, und wir erkennen unsere Verantwortung an, auf ihre Stimmen zu hören, für ihre Rechte einzutreten und sie in unsere Arbeit einzubeziehen. Wir empfinden tiefe Trauer darüber, dass Menschen gelitten haben.“

Laut dem Bericht gibt es keine Hinweise darauf, dass WWF-Mitarbeiter:innen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren oder dazu aufgerufen hätten. Außerdem habe der WWF, so die Kommission, in seinen Projekten Maßnahmen zur Unterstützung lokaler Gemeinschaften und Gemeinden vor Ort ergriffen. Das Gremium stellt jedoch auch fest, dass der WWF seinen eigenen Verpflichtungen nicht konsequent genug nachkam und die Regierungspartner stärker zur Einhaltung der Menschenrechtrechte hätte verpflichten müssen - insbesondere im Hinblick auf staatliche Wildhüter und Ranger. Die Kommission legt daher eine Reihe von Empfehlungen vor, wie die Menschenrechte besser in den Naturschutz integriert werden können. Der internationale WWF-Verbund erklärte, zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, alle diese Empfehlungen aufzugreifen.

Die insgesamt zehn Themenfelder der Empfehlungen des Gremiums reichen von einer jährlichen Berichterstattung zur Menschenrechtslage in den Projektgebieten über die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen bis zu einer besseren Finanzierung der Menschenrechtsarbeit. Ein Fokus liegt zudem auf der verbindlichen Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Projektförderern oder anderen Stakeholdern.

Die Kommission fordert zugleich den WWF ausdrücklich auf, sein Engagement in den Projekten nicht einzustellen. Außerdem soll die Naturschutzorganisation „Rote Linien“ für das Engagement in Krisen- und Konfliktregionen definieren. Der WWF erklärte, man habe den Ansatz für die Arbeit in den herausforderndsten Regionen der Welt inzwischen überarbeitet. So müssen risikoreiche Projekte zentral geprüft und genehmigt werden. Außerdem werde man die Unterstützung aussetzen, wenn die Anforderungen für die Einhaltung der Menschenrechte nicht eingehalten werden können. Fortschritte in der Menschenrechtsarbeit, so die Ankündigung des internationalen WWF-Verbunds, werden ab 2021 regelmäßig und transparent überprüft und bewertet.

Für den WWF Deutschland erklärt Vorstand Eberhard Brandes in Berlin: „Dass es zu Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Naturschutzprojekten kam, bewegt uns sehr und wir fühlen mit denen, die gelitten haben. Dies ist aus unserem tiefen Selbstverständnis heraus und mit den Werten, für die wir einstehen, absolut unvereinbar.“ Der WWF Deutschland arbeitet seit März 2019 mit dem Institut von Markus Löning, dem ehemaligen Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, zusammen. Der Bericht des unabhängigen Menschenrechtsberaters im Mai 2019 enthielt zwölf Empfehlungen zur Verbesserung der Prozesse beim WWF Deutschland. Stand November 2020 wurden vom WWF Deutschland bereits sieben dieser Empfehlungen umgesetzt. „Der Bericht der Pillay-Kommission zeigt, dass die Menschenrechtsverletzungen nicht geschahen, weil, sondern obwohl wir mit unseren Naturschutzprojekten vor Ort waren“, so Brandes. Gerade in Konflikt- und Krisenregionen seien Nichtregierungsorganisationen oft die einzigen Verbündeten, die die Menschen hätten. „Egal wo auf der Welt: Naturschutz ist nur mit den Menschen vor Ort erfolgreich und zukunftsfähig“, so Brandes.

Hintergrund: Pillay-Kommission

Die unabhängige Untersuchungskommission wurde von WWF International im Frühjahr 2019 eingesetzt, nach Berichten über teils massive Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von WWF-Projekten. Geleitet wurde die Kommission von Richterin Navi Pillay. Pillay war von 2008 bis 2014 UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Weitere Mitglieder waren Professor John Knox, erster Sonderberichterstatter der UN für Menschenrechte und Umwelt, und Dr. Kathy MacKinnon, Vorsitzende der IUCN-Weltkommission für Schutzgebiete (WCPA) und ehemalige leitende Biodiversitätsspezialistin der Weltbank. Im Fokus der Untersuchung standen WWF-Projekte in Nepal, Indien, der Demokratischen Republik Kongo (DRC), der Republik Kongo (RoC), der Zentralafrikanischen Republik und in Kamerun.

Kompletter Bericht: www.panda.org/review
Weitere Hintergrundinformationen: www.wwf.de/menschenrechte

Hintergrund: Naturschutz und menschenrechtliche Sorgfalt

Im März 2019 hat der WWF Deutschland Markus Löning und sein Institut „Human Rights & Responsible Business“ als unabhängigen Berater engagiert. Löning war von April 2010 bis Januar 2014 Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung. Seinen Bericht legte das Team Löning am 01.05.2019 vor. Im Mai 2019 verpflichtete sich das Management und der Stiftungsrat des WWF Deutschland dazu, alle Empfehlungen konsequent Schritt für Schritt zu implementieren. Stand November 2020 wurden sieben dieser Empfehlungen umgesetzt.

  • Ein Manager für Human Rights Due Diligence and Compliance wurde rekrutiert und hat am 1. Oktober 2019 seine Arbeit aufgenommen.
  • Bedingt durch Covid-19 konnten im Kongobecken erst 262 der 371 Ranger in den von WWF Deutschland federführend finanzierten Projekten zu Menschenrechten aus- und fortgebildet werden.
  • Die fehlenden Beschwerdemechanismen in einzelnen Projekten befinden sich in der Umsetzung bzw. sind in der Planungsphase und werden 2021 implementiert.
  • 338 lokale Gemeindeentwicklungs-Komitees sowie 165 Gemeindeassoziationen und die enge Zusammenarbeit mit 8 lokalen und indigenen Organisationen konnten weiter ausgebaut werden.
  • Einrichtung eines unabhängigen Menschrechtszentrums in Lobeke (2019) nach dem Vorbild des seit 2015 bestehenden Menschenrechtszentrums in Dzanga Sangha
  • Entwicklung und Einführung des Environmental and Social Safeguards Frameworks. Safeguards bieten Leitlinien für den systematischen Umgang mit nicht-intendierten sozialen und ökologischen Projektwirkungen, wie zum Beispiel Zugangs- oder Nutzungseinschränkungen der lokalen Bevölkerung zu natürlichen Ressourcen.
  • Einführung eines Code of Conducts für alle Lieferanten und Unternehmenspartner sowie die Etablierung von sozialen Kriterien in den Due Diligence Prozessen für Unternehmenspartner.
  • Etablierung von Menschenrechten und Sorgfaltspflichten in den internen Risikomanagementprozess sowie umfangreiche und verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen des WWF Deutschland.
  • Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zur menschenrechtlichen Sorgfalt des WWF Deutschland

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