WWF: EU-Politiker:innen müssen Verantwortung für biologische Vielfalt übernehmen

  • WWF: Natur-Wiederherstellungsgesetz muss kommen
  • Über 80 Prozent der geschützten Lebensräume Europas in schlechtem Zustand 
  • Europäische Volkspartei (EVP) torpediert Naturschutzvorhaben

Über 80 Prozent der geschützten Lebensräume Europa befinden sich in schlechtem Zustand. Ein Natur-Wiederherstellungsgesetz (Nature-Restoration-Law), das derzeit im Europarlament beraten wird, soll das ändern. In einem ersten Schritt sind bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur vorgesehen. Doch derzeit wird der Verordnungsentwurf massiv torpediert. Der WWF Deutschland fordert Deutschlands Europapolitiker anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tags der Biologischen Vielfalt (22.5.) auf, ihrer Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität nachzukommen.

„Der dramatische Verlust der Biodiversität bedroht unser Leben und unseren Wohlstand. Daher hat sich auch Deutschland vergangenen Dezember auf der Weltnaturkonferenz in Montreal verpflichtet, den Biodiversitätsverlust bis 2030 zu stoppen. Das Natur-Wiederherstellungsgesetz der Europäischen Kommission trägt dem Rechnung. Versuche, es zum Scheitern zu bringen, wie sie derzeit insbesondere das konservative Lager im Europaparlament unternimmt, sind fahrlässig und unverantwortlich“, warnt Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik beim WWF Deutschland.

Jüngst hatte sich die Europäische Volkspartei (EVP) auf einem Parteitag in München gegen die Umsetzung des Natur-Wiederherstellungsgesetz ausgesprochen. EVP und andere Europaparlamentarier berufen sich in ihrer Kritik immer wieder auf das Scheinargument, mehr Naturschutz bedrohe die Lebensmittelproduktion in Europa. Dabei ist laut WWF das Gegenteil der Fall: „Die Zukunft unserer Ernährung hängt von intakten Lebensräumen und stabilen Tierpopulationen ab. Und nicht zuletzt werden in Deutschland mindestens 12 Prozent der Agrarflächen für den Anbau von Energiepflanzen genutzt.“ 

Ziel des Natur-Wiederherstellungsgesetz ist es, bis 2050 alle renaturierungsbedürftigen Ökosysteme auf den Pfad der Erholung zu bringen. Es beinhaltet u.a. Wiederherstellungsziele für marine Ökosysteme, Flüsse, Agrar-Ökosysteme und Wälder. Solche Ziele können beispielsweise durch Flussrenaturierung, die Wiedervernässung von Mooren, eine nachhaltige Landwirtschaft und den Waldumbau hin zu vielfältigen Mischwäldern erreicht werden. Für die konkrete Umsetzung müssten die Länder nationale Wiederherstellungspläne aufstellen. Kommende Woche wird die Gesetzesinitiative im Fischerei- und im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments behandelt, am 15.6. im Umweltausschuss. 

Kontakt

Roland Gramling

Pressesprecher, Berlin

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