WWF: „Fortschritt für den Meeresschutz, aber nicht ausreichend“

Das Bundeskabinett will die Förderung von Öl und Gas in sechs Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee untersagen. Eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde heute auf den Weg gebracht und muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Carla Langsenkamp, Meeresschutz-Expertin des WWF Deutschlands kommentiert:

„Angesichts des alarmierend schlechten Zustands von Nord- und Ostsee ist es höchste Zeit für besseren Meeresschutz. Wir begrüßen diese Gesetzesänderung als wichtigen und willkommenen Fortschritt. Allerdings reicht sie nicht weit genug, solang sie auf Öl- und Gasförderung beschränkt ist.  Das Abbaggern von Sand- und Kies ist mit den Schutzzielen der Naturschutzgebiete genauso wenig vereinbar, bleibt aber weiterhin erlaubt. Wenn in Schutzgebieten weiter gefischt und gebaggert werden darf, sind sie kein echter Rückzugsraum für Meeresbewohner und können ihren Zweck nicht erfüllen. Für den effektiven Schutz aller Meeresschutzgebiete in den deutschen Meeren müssen mindestens 50 Prozent der Schutzgebietsflächen ganz aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden und so deren überwiegender Teil ungestört bleiben. Darüber hinaus ist es nun Aufgabe der Bundesländer, auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich, den Schutzgebieten zwischen der Küste und der 12-Seemeilen-Linie, ebenfalls den Ausschluss von Öl- und Gasförderung durchzusetzen.“

Kontakt

Britta König

Pressesprecherin für Meeresschutz und Plastikmüll / Hamburg

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz