Schutzstation Wattenmeer und WWF fordern Landesregierung zum Handeln auf: Derzeitige Krabbenfischerei nicht rechtskonform

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF Deutschland bedauern, dass der im März 2024 begonnene Zukunftsdialog zur Krabbenfischerei zwischen Fischerei, Naturschutz und der Landesregierung, mit dem auch eine nationalparkverträgliche Ausgestaltung der Krabbenfischerei in Schleswig-Holstein erreicht werden sollte, erfolglos blieb. Die beiden an dem Zukunftsdialog beteiligten Naturschutzorganisationen fordern, dass nun die Landesregierung mit der Einrichtung fischereifreier Gebiete gültiges Recht im Nationalpark umsetzt.

“Die Krabbenfischerei mit ihren Bodenschleppnetzen beeinträchtigt den Nationalpark auf fast der gesamten Wasserfläche. Dies steht im Widerspruch zu einer ungestörten Entwicklung der Natur, dem wichtigsten Ziel eines Nationalparks,” so die Verbände. Lebensräume wie Sandkorallenriffe wurden verdrängt und viele Meerestiere enden als Beifang. Selbst der Bestand der Nordseegarnelen, der sogenannten „Krabben“, ist zuletzt deutlich zurückgegangen.

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben daher die im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung formulierte Absicht, die Zukunft der Krabbenfischerei abzusichern und sie gleichzeitig nationalparkverträglich zu gestalten, begrüßt. Sie haben den „Zukunftsdialog Krabbenfischerei“, der auch auf Anregung der Fischerei selbst zustande kam, mit großem Engagement unterstützt. Sie kritisieren, dass der Zukunftsdialog vorerst ohne Ergebnis zu Ende ging.

Dies sei ein schwerer Rückschlag für das Ziel, einen im Dialog entwickelten Interessenausgleich zwischen Naturschutz und traditioneller Nutzung im Nationalpark zu erreichen. Mit der Muschelfischerei gelang dies: Bereits 2015 wurde eine Vereinbarung zwischen Landesregierung, Fischerei und Naturschutzverbänden geschlossen, die aktuell durch eine weitere Vereinbarung ergänzt wurde. Diese Vereinbarungen haben den Schutz des Nationalparks wesentlich verbessert, während sie zugleich die Interessen der Muschelfischerei berücksichtigt haben.

Nun muss aus Sicht der beiden Naturschutzorganisationen die Landesregierung ohne eine Einigung im Dialog den Schutz des Nationalparks verbessern und dafür große fischereifreie Gebiete einrichten. Denn die jetzige Praxis der Krabbenfischerei ist nicht rechtskonform. Sie widerspricht insbesondere den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, der EU-Habitatrichtlinie sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung. Sollte es für einen Teil der Krabbenkutter künftig Stilllegungsprämien geben, sind diese Gelder nur gerechtfertigt, wenn im Gegenzug ausreichend große fischereifreie Gebiete im Nationalpark ausgewiesen werden.

Gleichzeitig bekräftigen Schutzstation Wattenmeer und WWF ihre Bereitschaft, auch weiterhin an einer gemeinsamen Lösung konstruktiv mitzuwirken.

Kontakt

Britta König

Pressesprecherin für Meeresschutz und Plastikmüll / Hamburg

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz