In einer wegweisenden Stellungnahme hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Verantwortung der Staaten im Kampf gegen die Klimakrise betont. Konkret hieß es, dass alle Staaten verpflichtet sind, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und den größten ihnen möglichen Beitrag zu leisten, um das gemeinsame Ziel des Pariser Abkommens, die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen, zu erreichen. Der Gerichtshof sieht eine Pflicht der Staaten zur Kooperation, um konkrete Emissionsreduktionen zu erzielen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Wechselwirkungen zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz und gilt selbst für Staaten, die nicht Teil der Klimaabkommen sind. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass eine gesunde Umwelt ein Menschenrecht ist und dass alle Staaten dafür zu sorgen haben.
Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:
„Die Stellungnahme des Gerichts ist ein Gamechanger für den internationalen Klimaschutz. Staaten tragen Verantwortung dafür, Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen – und zwar über die eigenen Grenzen hinweg. Dies kann nur über die schnelle Reduktion klimaschädlicher Emissionen geschehen. Hier sind der Stellungnahme nach alle Staaten, insbesondere aber die Hauptemittenten in der Pflicht. Sie heizen die Klimakrise an, und während einige wenige davon auf kurze Sicht profitieren, leidet langfristig das Wohlergehen aller darunter. Insbesondere ärmere Menschen vor allem in ärmeren Staaten und die Bewohner:innen kleiner Inselstaaten werden von den Folgen der Erderhitzung unverhältnismäßig hart getroffen. Aber auch in Deutschland spüren wir die Auswirkungen der Klimakrise immer drastischer. Dass durch verspätetes Handeln auch Freiheitsrechte künftiger Generationen gefährdet werden, hat bereits das deutsche Verfassungsgericht unterstrichen. Jetzt bezieht auch der Internationale Gerichtshof entsprechend Stellung. Klimaschutz ist ein Recht der Menschen und Verpflichtung für Staaten. Als einer der historisch größten Hauptverursacher der Klimakrise steht Deutschland in der Verantwortung, klare Verlässlichkeit zu zeigen, etwa bei der Umsetzung seiner eigenen Klimaziele und der Festlegung des EU-Beitrags (NDC) zum Pariser Abkommen, der bis zum September stehen muss. Statt Bierzeltparolen braucht es von der Bundesregierung durchdachte Pläne im Sinne der Bürger:innen.”