WWF: Deutschland meldet nicht faktenbasiert

Berlin, 31.07. 2025 – Deutschland hat den Erhaltungszustand des Wolfes im nationalen FFH-Bericht an die Europäische Union für die atlantische biogeografische Region erstmals als „günstig“ übermittelt. Außerdem wurde der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region als „unbekannt“ übermittelt. Ferner soll der Wolf umgehend ins Jagdrecht aufgenommen werden. Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland, sagt dazu:

„Deutschland meldet nicht faktenbasiert. Grundsätzlich sieht die FFH-Richtlinie eine Gesamtbewertung vor, keine Einzelbewertung. Dem folgt Deutschland nicht. Damit gefährdet Deutschland ein zentrales Prinzip des europäischen Artenschutzrechts, nämlich den Schutz wandernder Arten in einem überregionalen zusammenhängenden Maßstab. Denn während der Erhaltungszustand des Wolfes in der atlantisch-biogeografischen Region faktenbasiert als „günstig“ angegeben werden kann, ist er für die kontinentale biogeografischen Region faktenbasiert weiter als „ungünstig“ einzustufen. Das ist das Ergebnis eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten Fachgutachtens. Und demzufolge ist deutschlandweit eben noch kein günstiger Erhaltungszustand erreicht.

Unabhängig davon, was Deutschland nach Brüssel übermittelt hat, bleibt die Hauptaufgabe, die Erhaltung der weiterhin geschützten Art Wolf sicherzustellen und gleichzeitig die Risszahlen kontinuierlich zu reduzieren. Trotz eines gestiegenen Wolfsbestandes hat die Anzahl der Übergriffe und der geschädigten Tiere 2024 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Diese gute Entwicklung gilt es deutlich auszubauen. Dafür braucht es einen flächendeckenden Herdenschutz und schnelle effektive Entnahmen von verhaltensauffälligen Wölfen. Hierauf muss der Fokus liegen.

Laut FFH-Richtlinie darf eine Art nicht bejagt werden, wenn sie sich in einem national ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dasselbe trifft zu, wenn eine wirksame Überwachung ihres Erhaltungszustands nicht sichergestellt ist. Somit muss die Einstufung des Erhaltungszustandes „unbekannt“ bedeuten, dass weiterhin ein generelles Jagdverbot bestehen muss.“

Hintergrund

Alle sechs Jahre berichtet Deutschland gemäß Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie an die EU-Kommission über den Erhaltungszustand geschützter Arten – darunter der Wolf. Der aktuelle FFH-Bericht erfolgt in einer Phase, in der der Wolf politisch stark unter Druck steht: Im Dezember 2024 hatte die EU-Kommission den Schutzstatus des Wolfs von Anhang IV („streng geschützt“) auf Anhang V („geschützt“) abgesenkt – auch hier entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Entscheidung war hoch umstritten. Deutschland ist nicht verpflichtet, dieser Herabstufung zu folgen.

 

Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin für Agrarrohstoffe, Biodiversität und Bergbau / Berlin

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz