- Bundeskanzler Merz forderte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen auf, zentrale Teile der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auszuhebeln
- Umweltorganisationen appellieren an die Bundesregierung: Zentrales Element des Green Deals für den Klima- und Wälderschutz muss Ende des Jahres umgesetzt werden
- Merz-Vorschlag einer Null-Risiko-Klasse könnte Drittländer, die diese Klasse ebenfalls beanspruchen dürften, zu einem Einfallstor für illegale Produkte in die EU machen. Das würde Wettbewerbsgerechtigkeit und Planungssicherheit für heimische Unternehmen massiv verschlechtern.
Berlin, 17.07.2025: Die Umweltorganisationen Deutsche Umwelthilfe, NABU, WWF, OroVerde, Global Nature Fund, Robin Wood und BUND warnen in einem öffentlichen Brief an Bundeskanzler Merz vor einer massiven Schwächung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Die Organisationen fordern nach bereits erfolgtem Aufschub und vielen Vereinfachungen das Gesetz nun wie geplant und ohne weitere inhaltliche Änderungen Ende des Jahres umzusetzen.
Bundeskanzler Merz hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem auf den 03. Juli datierten Brief dazu aufgerufen, die deutsche Land- und Forstwirtschaft mit Hilfe einer zusätzlichen Null-Risiko-Kategorie aus dem Anwendungsbereich der EUDR zu nehmen.
Die Organisationen kritisieren: „Die von Bundeskanzler Merz geforderte Null-Risiko-Variante für Deutschland würde die Schutzwirkung der Verordnung untergraben, Wirtschaftsakteure massiv verunsichern, Handelspartner verärgern und Unternehmen, die die Verordnung bereits weitgehend umgesetzt haben, bestrafen. Ohne verpflichtende Herkunftsnachweise drohen neue Schlupflöcher für riskante Produkte, wodurch die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte faktisch ins Leere laufen würde. Das Nachsehen hätte dadurch vor allem die heimische Wirtschaft, die ehrlichen Handelspartner und die Wälder weltweit.“
Die Mehrzahl der Unternehmen, darunter auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, hat längst in Rückverfolgbarkeit und rechtskonforme Lieferketten investiert und ist startbereit, um die EUDR umzusetzen. Dies unterstreichen auch Statements von Tchibo, ETG, DANZER, DHG, Ferrero, Nestle, Neumann Kaffee Gruppe und Danone, in welchen sie eine fristgerechte Anwendung der EUDR zum Ende dieses Jahres fordern. Eine erneute Planänderung und Aufweichung würden diese Akteure bestrafen, neue Unsicherheiten schaffen und den Wettbewerb verzerren.
Hintergrund:
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte ist seit Juni 2023 in Kraft und sollte ab Ende 2024 verbindlich angewendet werden. Nach Widerstand von Konservativen und Rechten im EU-Parlament wurde der Gültigkeitsbeginn auf Ende 2025 verschoben. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Rohstoffe und Produkte wie Palmöl, Rindfleisch, Soja und Holz nachzuweisen, dass diese nicht aus Entwaldung, Walddegradierung oder illegaler Produktion stammen. Die Verordnung gilt gleichermaßen für alle Marktteilnehmer – innerhalb und außerhalb der EU. Im April 2025 beschloss die Kommission ein Paket mit umfangreichen Änderungen, die die Verordnung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern. Deutlich reduziert wurden unter anderem Nachweispflichten für die Mitglieder von Kleinerzeugergemeinschaften, wie es etwa deutsche Kleinwaldbesitzer oft sind.