Der heute erwartete Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 stände, wenn so beschlossen, auf verfassungsrechtlich fragwürdigem Fundament. „Das Sondervermögen droht in großen Teilen nicht zweckgemäß verwendet zu werden. Es sollte in seiner Gänze neben Infrastrukturen auch für Klimaneutralität eingesetzt werden, davon ist aber wenig zu sehen. Gleichzeitig sind weiter fossile Investitionen vorgesehen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass fossile Investitionen und Subventionen nicht vereinbar sind mit der Klimaschutzverpflichtung der Staaten. Auch jenseits dieses Statements gilt, Deutschland braucht einen klar zukunftsgerichteten Bundeshaushalt auf rechtlich sicheren Beinen – und das ist der Haushalt 2026 nicht“, kritisiert Viviane Raddatz, Klimachefin des WWF Deutschland.
Nicht nur 2025 und 2026 finanziert das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nach den Plänen der Bundesregierung fossile Ausgaben. Auch in den Folgejahren sollen hunderte Millionen Euro in LNG-Terminals und in die Erdölraffinerie PCK Schwedt fließen, die nicht nur dem Ausgabenzweck der Klimaneutralität zuwiderlaufen, sondern auch keine zusätzlichen Investitionen sind, wie eigentlich vom Sondervermögen gefordert. Ähnliches gilt für den zweitgrößten Posten im Klima- und Transformationsfonds, die Energiepreisentlastungen, die eigentlich aus dem normalen Haushalt kommen sollten.
Das Sondervermögen und der Klima- und Transformationsfonds sollten 2026 und den Folgejahren vor allem die Umsetzung des neuen Klimaschutzprogramms, das spätestens im März 2026 verabschiedet werden soll, absichern. Hierfür sind insbesondere wirksamere Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudebereich sowie zum zukunftsfesten Umbau der Industrie erforderlich. Stattdessen ist zum Beispiel geplant, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch weiter zu kürzen – auf 12,1 Milliarden Euro. Im Haushalt 2024 waren hierfür noch knapp 17 Milliarden Euro vorgesehen. Damit lägen die Mittel sogar weit unter den 14 Milliarden Euro, die im vergangenen Jahr tatsächlich abgeflossen sind.
„Diese Entwicklung ist höchst bedenklich: Nicht nur droht eine unzureichende Förderung für private Haushalte, um ihre Gebäude zukunftsfest zu machen und vor steigenden fossilen Energiepreisen zu schützen. Insgesamt wird damit auch eine zentrale Säule des Klimaschutzes gekürzt“, sagt Raddatz. Auch in weiteren zentralen Bereichen für Klima- und Naturschutz und bei der internationalen Kooperation sind Mittelkürzungen geplant.
Das historische IGH-Gutachten vom 23. Juli stellt klar: Deutschland ist beim Klima- und Biodiversitätsschutz völkerrechtlich zur Kooperation verpflichtet – doch nun droht die Regierung die internationale Entwicklungshilfe um fast eine Milliarde Euro zu kürzen. „Gerade jetzt, wo Deutschland als verlässlicher Partner gebraucht wird, streicht die Regierung ausgerechnet die Mittel für den Erhalt globaler Lebensgrundlagen", so Raddatz. Wälder, sauberes Wasser und intakte Ökosysteme sind die Basis für Ernährungssicherheit, Frieden und Stabilität. Wer hier kürzt, handelt kurzsichtig und gefährlich.
Dagegen ist es zumindest vorgesehen, das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz aufzustocken, was der WWF begrüßt. „Intakte Ökosysteme sind unsere beste Versicherung gegen die Klimakrise. Sie schützen vor Dürren und Überschwemmungen und wirken als natürliche CO2-Senken", sagt Raddatz weiter. Es brauche daher auch das Verankern des versprochenen Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur. Beim rapiden Artenschwund kann Deutschland sich weitere Verzögerungen nicht leisten.