Das Bundeskabinett hat heute den Haushaltsentwurf und das Errichtungsgesetz für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen beschlossen. Der WWF kritisiert: Statt die historische Chance für eine klimagerechte Modernisierung zu nutzen, bleibt die Regierung weit hinter dem Notwendigen zurück.
Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin des WWF Deutschland: „Unser Rechtsgutachten der Kanzlei Günther belegt schwarz auf weiß: Der heute beschlossene Entwurf für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen könnte verfassungswidrig sein. Die Rechtsexpert:innen warnen vor einem 'Etikettenschwindel' und zeigen auf: Die Beschränkung der 300 Milliarden Euro des Bundes auf reine Infrastruktur widerspricht Artikel 143h des Grundgesetzes. Dort stehen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt nebeneinander. Auch ist die Bundesregierung zum Klimaschutz verpflichtet. Um eine verfassungskonforme Verwendung aller Mittel des Sondervermögens zu gewährleisten – einschließlich der für die Länder vorgesehenen Gelder – sollte Klimaschutz als Verwendungszweck in der Zweckbestimmung verankert werden.
Statt aber stringent und effizient in saubere Wärme und besseren ÖPNV zu investieren, steigert die Bundesregierung die Subventionen für die fossile Industrie. Wer das alles ignoriert, riskiert, dass die nächsten Bundeshaushalte wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden könnten. Dazu: Den Klima- und Transformationsfonds für Gaspreissubventionen zu missbrauchen, ist unhaltbar. Einen Fonds, der für die Energiewende geschaffen wurde, für fossile Energien zu verwenden, verletzt dessen Zweckbestimmung. Solche Maßnahmen bremsen die dringend notwendige Dekarbonisierung der Wirtschaft und entziehen dem Klimaschutz wertvolle Ressourcen. Sinnvoller wäre es, die Menschen beim Umstieg auf saubere Energien zu unterstützen, wie etwa mit einem Klimageld als fairen sozialen Ausgleich für CO₂-Preise.
Gleichzeitig muss die Bundesregierung die zusätzlichen Gelder für den Bevölkerungsschutz nutzen, um die zukunftsgerichteten Maßnahmen zur Klimaanpassung zu tätigen. Krankenhäuser müssen gegen Hitze gerüstet sein, Städte brauchen Schwammstadt-Konzepte, Deiche müssen verstärkt werden. Das geht alles über die neue Ausnahme für Verteidigung der Schuldenregel, dafür muss das Sondervermögen nicht genutzt werden.
Der Bundestag steht nun in der Verantwortung, das Ruder rumzureißen und zu sichern, dass das Geld des Sondervermögens in die klimagerechte Modernisierung von Deutschland fließt, in Klimaschutz, der bei den Bürger:innen ankommt und bezahlbar ist. Deutschland kann sich eine Finanzierung ausgedienter Strukturen und Bundeshaushalte, die auf rechtlich unsicheren Beinen stehen, nicht leisten.