Gesetz(t): Klimaneutralität bis 2045

Berlin, 20.5.2025: Das ins Grundgesetz aufgenommene Sondervermögen für die Zwecke der Klimaneutralität bis 2045 unterstreicht die Verpflichtung der Gesetzgeberin, die dafür nötigen Investitionen jetzt zu tätigen. Das zeigt eine neue juristische Analyse der renommierten Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen im Auftrag des WWF Deutschland. Dafür müssen aber nicht nur die Gelder aus dem Finanzpaket 2025 im Sinne der nachhaltigen Transformation verwendet werden, über welches das Klimaneutralitätsziel im Grundgesetz verankert wurde. Es braucht jährlich Investitionen von rund zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts, um Deutschland wettbewerbsfähig und klimasicher zu machen, das zeigt die Mehrheit der wissenschaftlichen Studien. Aus diesem Grund fordert der WWF eine umfassende Strategie für die Klimaschutzfinanzierung in Deutschland – inklusive des Sondervermögens. Die Schuldenbremse sollte insgesamt im Sinne des Klima- und Umweltschutzes reformiert werden, dafür sollte eine ausgewogen besetzte Kommission jetzt ihre Arbeit aufnehmen.

„Qua Gesetz ist Klimaschutz Pflicht – und war es schon vor der Aufnahme der Klimaneutralität im Grundgesetz. Doch wir erreichen mit dem neuen Sondervermögen eine neue Dimension, die sich endlich in den Entscheidungen des Politikalltags konsequent widerspiegeln muss. Erstens brauchen wir noch deutliche höhere Mittel für den Klimaschutz in Deutschland und der Welt – dies ist hoch sicherheitsrelevant. Und zweitens müssen sämtliche Staatsausgaben dem Transformationszweck dienlich sein beziehungsweise den nachhaltigen Wandel zumindest nicht behindern“, fordert Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.

„Schon Artikel 20a Grundgesetz beinhaltet auf Grundlage des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2021 das Klimaschutzgebot – der Staat muss Treibhausgasneutralität im Rahmen eines gerechten CO2-Budgets für Deutschland sicherstellen. Dass der Art 143h nun ausdrücklich das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in das Grundgesetz aufnimmt, verdeutlicht nur den klaren Handlungsauftrag für die neue Regierung. Sie muss nun in Umsetzungsgesetzen dafür sorgen, dass die Gelder im Sinne des Grundrechtsschutzes auch wirklich schnell in die Transformation fließen“, sagt Dr. Roda Verheyen.

Dafür braucht es u.a. eine klare Definition von Infrastruktur und Investitionen, sowie eine Klärung des Zusammenspiels zwischen Ländern und Kommunen. Die 500 Milliarden Euro Sondervermögen müssen nach dem Gutachten zudem insgesamt dem Klimaneutralitätsziel dienen bzw. ihm zumindest nicht zuwiderlaufen, nicht nur die 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dafür sollte im Umsetzungsgesetz zum Sondervermögen ein Klimaschutzgebot explizit aufgenommen und der Ausschluss neuer fossiler Investitionen sichergestellt werden. Die 100 Milliarden Euro für die Länder müssen auch auf kommunaler Ebene genutzt werden können, etwa für die Wärmewende. Und: „Würde Klimaschutz endlich als Gemeinschaftsaufgabe verankert, könnten auch weitere Bundesmittel einfacher an Länder und Kommunen fließen, die dort dringend benötigt werden“, so Raddatz.

Der KTF muss wesentliches Vehikel für Klimaschutz bleiben und gestärkt werden. Er sollte von den neuen Regelungen profitieren, indem Klimaschutztransformationsaufgaben in sein Zentrum gerückt werden. Eine zielgenaue Förderung der Transformation über den KTF und eine ausreichende und sichere Ausstattung mit Finanzmitteln schafft Investitionssicherheit, Transparenz und Signalwirkung. Klimaschutz muss als zentraler Zweck des KTFs verankert werden und Einnahmen aus dem CO2-Preis fest im KTF erhalten bleiben. Allgemeine Infrastrukturaufgaben etwa für den Bahnausbau aus dem KTF zu finanzieren, sollte auf den Prüfstand gestellt werden, ebenso wie Strompreiskompensationen.

Die aktuell noch vagen Formulierungen zum Sondervermögen auch im Koalitionsvertrag bergen nicht nur die Gefahr, dass Mittel aus dem KTF für andere Zwecke umgelenkt werden könnten, sondern auch, dass Klimaschutzfinanzierung ausschließlich aus dem KTF bestritten wird.  Es muss jedoch klar sein: Alle Mittel des KTF sollten in die direkte Klimaschutzfinanzierung und sozialen Ausgleich mit Signalwirkung fließen. Und auch über den KTF hinaus sollte das Sondervermögen Klimaschutz in den Mittelpunkt stellen. Die Umsetzungsgesetze müssen hier dringend Klarheit bringen und Grenzen setzen.

Die vollständige Analyse finden Sie hier: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/Finanzpaket-2025-Klimaperspektive.pdf

 

Kontakt

Lea Vranicar

Pressesprecherin für Klimaschutz und Energiepolitik / Berlin

  • Windkrafträder © Global Warming Images / WWF Weltweit für mehr Klimaschutz

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