WWF: Aufnahme ins Bundesjagdgesetz darf Erhaltungszustand des Wolfs nicht verschlechtern

Berlin, den 11.11.2025: Im Vorfeld der Umweltministerkonferenz haben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) Eckpunkte einer Einigung für die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) veröffentlicht. Damit wollen sie nach eigener Aussage den Bundesländern die Möglichkeit geben, „in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen“. Als Voraussetzung dafür hatte Deutschland der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Immer noch ist unklar, auf welcher fachlichen Datengrundlage Deutschland diese Einschätzung an die EU übermittelt hat. Denn auch auf öffentliche Anfrage von Naturschutzverbänden sind dazu keine Informationen veröffentlicht oder übermittelt worden.

Zu den bekannten Eckpunkten von BMLEH und BMUV und der Rolle der Bundesländer für einen erfolgreichen Schutz von Weidetieren in Deutschland sagt Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland:

„Will die Bundesregierung den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen, so müssen die Regelungen rechtskonform mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie sein und dürfen den Erhaltungszustand des Wolfes nicht verschlechtern. Bei den bisher veröffentlichten Eckpunkten zeichnen sich erste Konfliktpunkte ab. So muss die Bundesregierung beispielsweise kontinuierlich sicherstellen, dass die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz sich nicht negativ auf dessen Erhaltungszustand auswirkt. Das Bestandsmanagement müsste dazu zentral gesteuert und auf Problemwölfe fokussiert werden. Denn der Spielraum für das Bestandsmanagement ist sehr gering.

Auch muss die Bundesregierung dazu im Rahmen der FFH-Richtlinie ein kontinuierliches Monitoring gewährleisten. Nach fünf Jahren zur Wirkung der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz an den Bundestag berichten zu wollen, reicht nicht. Ebenso ist der Vorschlag, bestimmte Weidegebiete per se als nicht schützbar auszuweisen – und sie damit perspektivisch zu „wolfsfreien Zonen“ zu erklären – nicht FFH-konform.

Das wirksamste Mittel zur Reduzierung von Nutztierrissen sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde. Die bisherigen Investitionen im Herdenschutz zeigen heute schon Wirkung. Denn trotz eines gestiegenen Wolfsbestandes hat die Anzahl der Übergriffe und der geschädigten Tiere 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 25% abgenommen. Diese gute Entwicklung gilt es deutlich auszubauen. Aber die Herdenschutz-Förder-Richtlinien vieler Bundesländer sind nach wie vor nicht praxistauglich – etwa dort, wo Tierhalter außerhalb sogenannter Wolfsgebiete keine Förderung für den Herdenschutz erhalten, die zusätzliche Arbeit für den Herdenschutz nicht honoriert wird oder Förderpauschalen zu gering sind. Hier müssen die Länder mit Unterstützung des Bundes konkret, unbürokratisch und zeitnah nachbessern.“

Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin für Agrarrohstoffe, Biodiversität und Bergbau / Berlin

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz