Berlin/Brüssel, 21.10.2025: Die EU-Kommission hat heute eine Aufweichung und Verschiebung der Waldschutzverordnung EUDR vorgeschlagen. So sollen nur noch die Unternehmen eine Sorgfältigkeitserklärung abgeben müssen, die ein Produkt erstmalig auf dem europäischen Markt platzieren. Für kleine Unternehmen sollen die Anforderungen zusätzlich gelockert werden, wie sie die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte belegen müssen. Gleichzeitig möchte die Kommission die Anwendung der EUDR für kleine Unternehmen um ein halbes Jahr verschieben. Für alle anderen soll es beim Start der Verordnung zum 30. Dezember 2025 bleiben.
Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, kommentiert:
„Mit dem heutigen Vorschlag hat die Europäische Kommission dem Waldschutz einen regelrechten Kinnhaken verpasst. Was den Europäerinnen und Europäern als Bürokratieabbau präsentiert wird, droht die Waldschutzverordnung in ihrem Kern zu schwächen. Bereits bei der Vorgängerregelung, der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), haben ähnliche Ausnahmen dazu geführt, dass der Markt mit Raubholz überschwemmt wurde. Die Bundesregierung und die EU-Mitgliedstaaten müssen sich im EU-Rat dafür einsetzen, dass die EUDR wie geplant umgesetzt wird.
Die EU hat den zweitgrößten Entwaldungsfußabdruck der Welt. Würden die Pläne der Kommission umgesetzt, wäre das ein schwerer Rückschritt für den Schutz der Wälder. Statt für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen, schafft die Kommission kurz vor dem geplanten Start neue Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen. Gleichzeitig gefährden neue Schlupflöcher Klima, Artenvielfalt und fairen Wettbewerb.“
Die Risiken einer Aufweichung oder Verschiebung der EUDR sind laut WWF erheblich: Entwaldung zählt weltweit zu den größten Treibern der Klimakrise. Durch die fristgerechte Anwendung der Waldschutzverordnung könnte in den kommenden zehn Jahren die Zerstörung von über acht Millionen Hektar Wald verhindert werden – eine Fläche so groß wie Österreich. „Wenn die EU hier nachgibt, verspielt sie Glaubwürdigkeit und untergräbt ihre eigenen Klimaziele. Viele Unternehmen sind zudem längst vorbereitet und haben in transparente Lieferketten investiert. Jegliche Verschiebung oder Aufweichung bestraft die Vorreiter und belohnt diejenigen, die auf Zeit spielen“, so Cyriacks weiter.
Hintergrund: EUDR als zentrales Instrument gegen globale Entwaldung
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Um Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben, wurde ihr Geltungsstart bereits einmal verschoben: Nach aktuellem Stand soll die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen gelten, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Ziel der EUDR ist es, die massive weltweite Entwaldung einzudämmen, die durch den Konsum in der EU mitverursacht wird. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass Produkte wie Rind(-fleisch), Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk nicht zur Waldumwandlung oder Walddegradierung beigetragen haben oder illegal sind.