WWF: Ökologische Resilienz schafft ökonomischen Mehrwert

Berlin, den 24.04.2026: In den kommenden Tagen will die Bundesregierung den Entwurf zum nationalen Wiederherstellungsplan veröffentlichen und das öffentliche Beteiligungsverfahren dazu starten. Mit dem nationalen Wiederherstellungsplan soll die EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Verordnung bietet die Chance, der europaweit massiv fortschreitenden Naturzerstörung entgegenzuwirken. Aus Sicht des WWF ist der Start des Beteiligungsverfahrens ein erster wichtiger Schritt. Bund und Länder müssen den Entwurf des Wiederherstellungsplans danach aber zügig weiterentwickeln. Der WWF wird sich im Beteiligungsverfahren einbringen.

„Derzeit ist der Entwurf noch abstrakt und unzureichend. Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung zu erreichen, müssen in erheblichem Umfang zusätzliche Projekte geplant werden. Die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer haben hier jahrzehntelange Erfahrung, zum Beispiel mit der Renaturierung von Auen, der Wiedervernässung von Mooren oder dem natürlichen Waldumbau. Erforderlich ist zudem eine ausreichende Finanzierung“, sagt Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik vom WWF.

Laut Schätzungen der EU-Kommission würde die Wiederherstellung von degradierten – also in ihrem Zustand und ihrer Funktion stark beeinträchtigten – Ökosystemen in der EU bis 2050 einen ökonomischen Mehrwert von über 1,8 Billionen Euro generieren. „Ökologische Resilienz schafft ökonomischen Mehrwert. Handeln wir hingegen nicht, dann erwarten uns hohe ökonomische Verluste und steigende gesundheitliche Risiken“, so Tobias Arbinger.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung schafft für alle Mitgliedsstaaten einen verbindlichen Rahmen, um den Verlust von Natur und Biodiversität zu stoppen und umzukehren. Das ist bitter nötig, denn selbst von den eigentlich geschützten natürlichen Lebensräumen befinden sich EU-weit rund 80 Prozent in schlechtem Zustand – in Deutschland rund 70 Prozent. Das ist umso kritischer, da naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore und Auen, lebendige Agrarlandschaften sowie gesunde Meere Luft und Wasser reinigen, den Wasserrückhalt verbessern, Kohlendioxid binden und uns Nahrung, Rohstoffe und Einkommen sichern.

Hintergrund EU-Wiederherstellungsverordnung:

Die im August 2024 in Kraft getretenen EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) sieht unter anderem vor, dass die Staaten Europas bis 2030 auf 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme Wiederherstellungs-Maßnahmen für die Natur beginnen. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, mit Maßnahmen abgedeckt sein. Die Chancen für Natur, Gesellschaft und Landwirtschaft sind bei einer guten Umsetzung der Verordnung vielfältig, denn sie trägt unter anderem dazu bei,

  • geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen,
  • den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen,
  • die Wasserverfügbarkeit in der Landschaft und damit die Trinkwasserversorgung zu stärken,
  • Naturkatastrophen wie Dürren und Hochwasserereignisse abzufedern,
  • die Ernährungssicherheit zu stärken, u.a. durch mehr Bestäuber, fruchtbarere Böden und mehr Wasserrückhalt,
  • Städte und Landschaften zu kühlen und Menschen vor Hitze zu schützen,
  • aktiv zu Klimaschutz und Klimaanpassung beizutragen, etwa durch Erhalt und Aktivierung von natürlichen Kohlenstoffspeichern wie Wäldern und Mooren,
  • unsere Landschaften für Erholung und Tourismus attraktiver zu machen.

Der von Bund und Ländern zu entwickelnde Nationale Wiederherstellungsplan Deutschlands regelt, wie die Wiederherstellungsziele bundesweit umgesetzt werden sollen. Die europäischen Mitgliedsstaaten müssen ihre jeweiligen Entwürfe für die Nationalen Wiederherstellungspläne bis September 2026 an die EU-Kommission schicken. Diese kann Nachbesserungen einfordern. Im September 2027 sollen die Wiederherstellungspläne in Kraft treten.

Der WWF legt einen Schwerpunkt der eigenen Arbeit zur WVO auf die Renaturierung von frei fließenden Flüssen, die zu den biologisch vielfältigsten und zugleich mit am stärksten bedrohten Lebensräumen zählen. Die WVO sieht vor, dass bis 2030 EU-weit 25.000 Kilometer an Flüssen renaturiert werden. Dafür müssen insbesondere durch obsolete Wasserkraftwehre und Sohlschwellen, Uferbefestigungen und Begradigungen verbaute Gewässer zurück in einen natürlichen Zustand gebracht werden. Diese Barrieren nehmen den Fließgewässern ihre Dynamik, den Gewässerbewohnern ihren Lebensraum und senken die Wasserqualität drastisch. Der WWF wird sich im weiteren Verlauf der Planung mit eigenen Vorschlägen zur Flussrenaturierung einbringen. Er arbeitet dazu bereits seit 2010 im WWF-Büro in Weilheim.

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Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin

Agrarrohstoffe, Biodiversität und Bergbau / Berlin

  • Feldberger Seenlandschaft © Ralph Frank / WWF Deutschland

    Im Norden, Süden, Osten und Westen Deutschlands ist der WWF aktiv und engagiert sich für den Erhalt wertvoller Landschaften, die für zahlreiche Arten wichtiger Lebensraum sind. Mehr zu deutschen Naturschutz-Projekten