Wolf ins Jagdrecht: Gesetzesentwurf muss umfassend überarbeitet werden

Berlin, 14.01.2026: Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Das sieht der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Änderung von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz vor. Am 14. Januar steht dazu die erste Beratung im Bundestag an. Zum Gesetzesentwurf sagt Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland:

„Es ist politisches Wunschdenken, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene anlasslose Jagd zu sinkenden Risszahlen führt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich die Zahl der Nutztierrisse dadurch nicht verringert, sondern im Gegenteil sogar erhöhen kann.

Das wirksamste Mittel zur Reduzierung von Nutztierrissen sind nachweislich präventive Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Behirtung sowie in klar definierten Einzelfällen die schnelle und gezielte Entnahme tatsächlich auffälliger oder schadensstiftender Einzeltiere.

In seiner vorliegenden Form ist das Gesetz zudem rechtswidrig, da nicht mit dem europäischen Artenschutzrecht vereinbar. Der Wolf bleibt gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eine geschützte Art (Anhang V), deren Erhaltungszustand dauerhaft abgesichert werden muss.

Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind vor allem verlässliche Regeln, die sicherstellen, dass die Wolfspopulation in Deutschland dauerhaft nicht wieder bedroht wird. Dazu braucht es ein gutes Monitoring und klare Schutzmechanismen, statt Jagdmaßnahmen, die vor allem Handlungsfähigkeit demonstrieren sollen, aber Weidetiere nicht wirksam schützen. Deutschland muss sich an geltendes EU-Recht halten. Alles andere gefährdet den Artenschutz und die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. Über das Gesetz hinaus bedarf es der Stärkung des Herdenschutzes.

Dringend benötigen wir anstelle pauschaler Jagdregelungen klare und schnelle Verfahren, um tatsächlich problematische Einzeltiere gezielt zu entnehmen und Schäden wirksam zu begrenzen. Dies scheitert bislang häufig an langen Genehmigungsverfahren und unklaren Zuständigkeiten. Reißt ein einzelner Wolf wiederholt gut geschützte Nutztiere, kann es Wochen dauern, bis eine Entnahme erlaubt wird – mit der Folge weiterer Risse.“

In seiner aktuellen Stellungnahme bewertet der WWF die vorliegende Gesetzesnovelle als fachlich wie rechtlich ungenügend. Zu den Kritikpunkten zählen unter anderem:

  • Anlasslose Jagd im Rahmen eines Bestandsmanagements, die wissenschaftlich belegt den Herdenschutz nicht verbessert, sondern im Gegenteil das Risiko von Nutztierrissen sogar erhöhen kann.
  • Vorsehen von „Weidegebieten“ oder wolfsfreien Zonen, die im Widerspruch zum europäischen Artenschutzrecht stehen.
  • Unzureichendes Monitoring mit zu langen Evaluierungszyklen statt einer engen, datenbasierten Bestandsbeobachtung.
  • Vorrang des Jagdrechts vor dem Naturschutzrecht, wodurch europarechtliche Vorgaben unterlaufen werden.
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Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin

Agrarrohstoffe, Biodiversität und Bergbau / Berlin

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