Berlin, den 07.07.2026: Am Freitag soll das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat jedoch empfohlen, stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Umweltausschuss kritisiert vor allem die Gleichstellung der Realkompensation mit Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur – also den gefährlichen Ablasshandel, mit dem künftig ein Scheck sinnvolle Ausgleichflächen ersetzen soll. Heike Vesper, Vorständin Transformation Politik & Wirtschaft beim WWF Deutschland:
„Der Umweltausschuss ist das Gremium der Umweltministerinnen und Umweltminister der Bundesländer. Diese haben gravierende Bedenken am Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG). Der Bundesrat sollte diese Bedenken ernst nehmen. Das IZG gehört in den Vermittlungsausschuss, nicht zur Abstimmung in den Bundesrat. Dem Gesetz fehlt jedes Augenmaß und jede Weitsicht. Eine intakte Natur ist Rückgrat von Wirtschaft und Gesellschaft. Unternehmen, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit hängen von ihren Leistungen ab: sauberem und ausreichendem Wasser, sauberer Luft, intakten Böden, Bestäubung von Pflanzen und vielem mehr.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird dafür sorgen, dass Flughafenerweiterungen, 4-spurige Ausbauten von Bundesstraßen und LKW-Parkplätze immer Vorrang vor dem Schutz der Natur haben. Das Verursacherprinzip bei Eingriffen in die Natur wird über Bord geworfen. Wer Natur zerstört, kommt künftig damit durch, einen Scheck auszustellen. Aber Geld allein schafft keine funktionierende Natur, die Teil der nationalen Vorsorge und Standortqualität ist.“
Hintergrund:
Der Vermittlungsausschuss dient der Kompromissfindung zwischen Bundestag und Bundesrat, um Konflikte zu lösen. Das Verfahren hierzu ist in Paragraf 77 des Grundgesetzes geregelt.