Berlin, den 23.06.2026: Am 25. Juni endet das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Entwurf für den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP). Mit dem NWP soll die EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland umgesetzt werden. Der WWF hat sich am Verfahren beteiligt und zieht eine gemischte Bilanz.
„Der vorliegende Entwurf ist lediglich eine Bestandsaufnahme, was auf Bundes- und Landesebene bislang für den Naturschutz unternommen wird. Es fehlt der Blick, was zusätzlich erforderlich ist, um die Ziele der Verordnung zu erreichen. Viele Angaben sind abstrakt, die Inhalte wenig verbindlich formuliert. Fast 70 Prozent der natürlichen Lebensräume Deutschlands sind in einem schlechten Zustand – da liegt es auf der Hand, dass Bund und Länder bis zum finalen Plan und darüber hinaus in erheblichem Umfang nacharbeiten müssen. Zentral ist dafür neben klaren Zielen und darauf einzahlenden Maßnahmen die Mobilisierung ausreichender Finanzmittel. Zudem muss das andauernde Infragestellen der in einem demokratischen Prozess ausgehandelten Wiederherstellungsverordnung durch einige Landnutzungsverbände und konservative Landesregierungen endlich aufhören. Das belastet die Umsetzung“, sagt Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik beim WWF.
Der WWF hat mit Schwerpunkten beim Meeresschutz, dem Küstennaturschutz, der Renaturierung von Flüssen und der Renaturierung von Wäldern eine fachliche Stellungnahme zum NWP-Entwurf abgegeben.
Beim Meeresschutz wirkt der NWP bislang wie ein Sammelsurium bestehender Maßnahmen und Programme. Neue, über den Status quo hinausgehende Maßnahmen fehlen. Für die notwendige Energiewende muss der Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee naturverträglich erfolgen und sich an den Belastungsgrenzen des Ökosystems orientieren. Der WWF fordert, die komplette Einstellung der Gas- und Ölförderung im und am Wattenmeer bis spätestens 2030 als Ziel in den NWP aufzunehmen.
Im Bereich der Flussrenaturierung bleibt der vorgelegte Plan hinter dem Notwendigen zurück. Es mangelt an konkreten flächen- oder maßnahmenscharfen Zielen und Vorgaben. Der WWF fordert unter anderem, eine massive Förderung des Rückbaus von obsoleten Querbauwerken in den NWP zu integrieren. Außerdem müssen Kleinwasserkraftwerke aus dem Katalog von Projekten ausgeschlossen werden, denen ein „überragendes öffentlichen Interesse“ bescheinigt werden kann, um Naturschutz auszuhebeln.
Für den Küstennaturschutz sieht der WWF grundsätzlich großes Potenzial durch den NWP, aber der Plan bleibt dafür zu vage. Für die Nationalparke Wattenmeer sollten passive Renaturierungsmaßnahmen im Vordergrund stehen, die die menschliche Nutzung sinnvoll beschränken, zum Beispiel fischereifreie Gebiete. Der NWP muss dazu beitragen, den durch die Erderhitzung fortschreitenden Wandel der Küstenlandschaften positiv zu gestalten und die Resilienz der Küstenregionen angesichts des steigenden Meeresspiegels naturnah zu stärken. Der NWP sollte sich bei der Klimaanpassung an bestehenden Beispielen des naturnahen Küstenschutzes, etwa aus den Niederlanden orientieren, wo Gebiete hinter dem Deich durch spezielle Maßnahmen wie Tidepolder mit dem Meeresspiegelanstieg mitwachsen.
Die Waldökosysteme Deutschlands wird der NWP nur dann mit stabilisieren, wenn dessen allgemeinen Zielbilder zu flächenkonkreten, verbindlichen Umsetzungsvorhaben weiterentwickelt werden. Hierfür sind überprüfbare Maßnahmenplanungen mit Zeitplan, Zuständigkeiten, Finanzierung und Monitoring erforderlich. Dem WWF fehlen außerdem insbesondere Vorgaben für mehr Strukturvielfalt, mehr Altholz und Totholz, mehr Habitatbäume, mehr natürliche Wiederbewaldung und weniger flächenhafte Eingriffe. Ebenso erforderlich sind klare Grenzen für nicht-einheimische Baumarten, der Verzicht auf neue Nadelholzreinbestände, ein konsequenter Umbau hin zu Laubmischwäldern sowie ein Wildtiermanagement, das Naturverjüngung tatsächlich ermöglicht.
Hintergrund EU-Wiederherstellungsverordnung:
Die im August 2024 in Kraft getretenen EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) sieht unter anderem vor, dass die Staaten Europas bis 2030 auf 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme Wiederherstellungs-Maßnahmen für die Natur beginnen. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, mit Maßnahmen abgedeckt sein. Die Chancen für Natur, Gesellschaft und Landwirtschaft sind bei einer guten Umsetzung der Verordnung vielfältig, denn sie trägt unter anderem dazu bei,
- geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen,
- den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen,
- die Wasserverfügbarkeit in der Landschaft und damit die Trinkwasserversorgung zu stärken,
- Naturkatastrophen wie Dürren und Hochwasserereignisse abzufedern,
- die Ernährungssicherheit zu stärken, u.a. durch mehr Bestäuber, fruchtbarere Böden und mehr Wasserrückhalt,
- Städte und Landschaften zu kühlen und Menschen vor Hitze zu schützen,
- aktiv zu Klimaschutz und Klimaanpassung beizutragen, etwa durch Erhalt und Aktivierung von natürlichen Kohlenstoffspeichern wie Wäldern und Mooren,
- unsere Landschaften für Erholung und Tourismus attraktiver zu machen.
Der von Bund und Ländern zu entwickelnde Nationale Wiederherstellungsplan Deutschlands regelt, wie die Wiederherstellungsziele bundesweit umgesetzt werden sollen. Die europäischen Mitgliedsstaaten müssen ihre jeweiligen Entwürfe für die Nationalen Wiederherstellungspläne bis September 2026 an die EU-Kommission schicken. Diese kann Nachbesserungen einfordern. Im September 2027 sollen die Wiederherstellungspläne in Kraft treten.